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BDA-Aktuelles

BDA, DGAI und AMBOSS veröffentlichen gemeinsamen Lernplan zur Facharztprüfung Anästhesiologie

Details
Erstellt: 31. Januar 2024

Nürnberg/Köln/Berlin. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA), die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI), der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) und die digitale Wissensplattform AMBOSS intensivieren ihre Kooperation mit der Veröffentlichung eines gemeinsam entwickelten Lernplans zur Vorbereitung auf die fachärztliche Prüfung.

Die gemeinsame Partnerschaft startete bereits im Frühjahr 2023. Im Rahmen der Kooperation erhalten alle Mitglieder der DGAI und des BDA drei Monate kostenfreien Zugang zur AMBOSS-Wissensplattform mit allen fachgebietsübergreifenden Behandlungsempfehlungen und CME-Kursen. Außerdem versenden die DGAI und AMBOSS gemeinsam Leitlinien-Updates aus dem anästhesiologischen Fachbereich per E-Mail. Das bereits mit anderen Fachgesellschaften etablierte Leitlinien-Telegramm gibt Updates zu neuen Behandlungsempfehlungen, die kurz und prägnant zusammengefasst sind – damit Ärztinnen und Ärzten aller Fachrichtungen zeitökonomisch auf dem neuesten Stand bleiben können.

Mit der gemeinsamen Entwicklung eines Lernplans zur Vorbereitung auf die fachärztliche Prüfung intensivieren DGAI, BDA und AMBOSS nun die Zusammenarbeit. Der Lernplan bietet eine strukturierte und präzise Zusammenstellung der Themen und Verfahren der Anästhesiologie in didaktisch hochwertiger Form. Dabei orientiert er sich an den in der Weiterbildungsordnung hinterlegten Inhalten und Kenntnissen und bildet somit eine Grundlage für eine optimale Vorbereitung auf die Facharztprüfung.

„Die digitalen Inhalte in AMBOSS ermöglichen eine medizinische Wissensvermittlung, die sich dynamisch dem aktuellen Stand der Wissenschaft und den Bedürfnissen Praktizierender anpasst“, sagt Prof. Dr. med. Alexander Schleppers, Hauptgeschäftsführer von DGAI und BDA. „Wir freuen uns, dass die Mitglieder der größten Fachgesellschaft und des größten Berufsverbandes in der Anästhesiologie durch die Kooperation hiervon profitieren können.“

Emrah Hircin, Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie sowie Chefredakteur des deutschsprachigen AMBOSS, ergänzt: „Der Teil des ärztlichen Redaktionsteams, der sich schwerpunktmäßig mit den Themen Anästhesiologie, Intensiv- und Notfallmedizin beschäftigt, arbeitet fortwährend an der Erweiterung des Lernplans, um die unverzichtbare Aktualität und Qualität der Inhalte kontinuierlich zu gewährleisten.“ Auch nach der bestandenen fachärztlichen Prüfung bleibt AMBOSS eine umfassende Wissensressource und wird bereits von über 80.000 Ärztinnen und Ärzten zur Absicherung von Behandlungsentscheidungen genutzt.

Mit über 60 von der Bundesärztekammer zertifizierten Online-Kursen, die allen aktiven AMBOSS-Nutzer:innen kostenfrei zur Verfügung stehen, können aktuell bis zu 150 CME-Punkte für das Fortbildungskonto gesammelt werden.

 

 

 

BDA und BDC einigen sich auf Empfehlung zu Aufteilung der Hybrid-DRG

Details
Erstellt: 29. Januar 2024

Nürnberg/Berlin. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) und der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) haben eine Empfehlung zur Aufteilung der Hybrid-DRG zwischen den beiden Fachgebieten veröffentlicht.

Demnach soll gemeinsam entschieden werden, ob nach Hybrid-DRG oder nach EBM abgerechnet wird, sofern diese Wahlmöglichkeit Bestand haben sollte. Unter der Voraussetzung, dass jeder seine Kosten selbst trägt, wird folgende prozentuale Aufteilung der H-DRG empfohlen:

  • Bei Betrieb des Aufwachraums durch die Chirurgie: 64% Chirurgie, 36% Anästhesie
  • Bei Betrieb des Aufwachraums durch die Anästhesie: 60% Chirurgie, 40% Anästhesie

Die Verbände wurden vielfach gebeten, eine Orientierungshilfe für die individuellen Vereinbarungen zu geben. Die Empfehlung von BDC und BDA beruht auf den durchschnittlichen Honoraranteilen der beiden Fächer in der InEK-Kalkulation der DRGs und im EBM.

„Abhängig von der jeweiligen Verteilung der Kosten für Personal, Räume, Instrumente und Sachmittel können auch deutlich davon abweichende Prozentsätze sachgerecht sein“, betont der BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe. „Unter Umständen können dazu auch noch abweichende Prozentsätze für unterschiedliche Eingriffe angesetzt werden“, ergänzt der Leiter des BDC-Referats Niedergelassene Chirurgen des BDC, Dr. Ralf Schmitz.

„Trotz aller Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung der Hybrid-DRGs sind diese ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur längst überfälligen Ambulantisierung“, betont Kalbe.

Wertvolle Orientierung in völlig neuem Vergütungsbereich

Auch die Präsidentin des BDA, Professorin Dr. Grietje Beck, betont die Bedeutung der gemeinsamen Empfehlung: „Die Vereinbarung zur grundsätzlichen Aufteilung der Hybrid-DRGs zwischen dem BDA und dem BDC bietet unseren Kolleginnen und Kollegen eine wertvolle Orientierung in diesem völlig neuen Vergütungsbereich“, erklärt sie.

„Ganz abgesehen von der praktischen Bedeutung der Vereinbarung bei der Umsetzung der Hybrid-DRG-Verordnung haben die beiden für den operativen Bereich maßgeblichen Berufsgruppen Chirurgie und Anästhesie damit einmal mehr bewiesen, dass sie von der gegenseitigen Wertschätzung überzeugt sind und zu konstruktiven Lösungen beitragen.“ Sie hoffe, dass das auch in Politik und Selbstverwaltung wahrgenommen werde und die Anästhesie bei den zukünftigen Reformen entsprechend mitgedacht und gewürdigt werde.

Hier gelangen Sie zur Empfehlung beider Verbände: pdf Empfehlung zur Aufteilung zukuenftiger Hybrid DRGs zw Operateuren und Anaesthesisten (682 KB)

 

Voraussetzungen für ein besseres Überleben nach Herz-Kreislauf-Stillstand

Details
Erstellt: 26. Januar 2024

Bad Boll/Nürnberg. 50 Experten, ein Ziel: die Reanimationsquoten in Deutschland so zu verbessern, dass in Zukunft deutlich mehr Menschen, die einen plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden, überleben – im Optimalfall ohne gravierende Einschränkungen. Zwei Tage lang haben Fachleute unterschiedlichster Profession bei den Bad Boller Reanimations- und Notfallgesprächen dieses Thema in den Mittelpunkt gestellt.

Ausgangspunkt ihres gemeinsamen Engagements war die Formulierung von zehn Thesen für 10.000 Leben im Jahr 2014. Zum zehnten Jubiläum dieser Zielsetzung haben sie vorab ihre Thesen kritisch überprüft, überarbeitet und erweitert – von der Rettungskette zur Überlebenskette. Nun wurden nach Bad Boll all jene Expertinnen und Experten eingeladen, die entlang dieser Kette arbeiten: Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen, Rettungsdienste, Leitstellen und Hilfsorganisationen, Verwaltung, Ministerien, Kassenärztliche Vereinigung und Fachverbände.

Ihnen allen ist bewusst: Um die zehn Thesen umzusetzen, braucht es nicht die eine, große Idee. Vielmehr sind es viele kleine Stellschräubchen, an denen gedreht werden kann – und muss. „Wir versorgen die Menschen in Deutschland schon sehr gut, aber es geht noch deutlich besser“, erklärt Prof. Dr. Jan-Thorsten Gräsner. Er ist Sprecher der Sektion Notfallmedizin in der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI), Präsidiumsmitglied des Berufsverbandes Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) und Mitglied des Organisationskomitees des Deutschen Reanimationsregisters. Zusammen veranstalten alle drei Organisationen jährlich im Januar die Bad Boller Reanimations- und Notfallgespräche.

Es braucht mehr Protagonisten

 „Lange gingen wir beim Herz-Kreislauf-Stillstand von der klassischen Fünferkette aus, beginnend mit dem Notfall über den Ersthelfer, die Leitstelle, Rettungsdienst und Notarzt bis in das Krankenhaus. Hier endete die Kette“, erklärt Gräsner, der als Direktor des Instituts für Rettungs- und Notfallmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein viel Erfahrung mitbringt. Doch um besser zu werden, brauche es mehr Protagonisten. Zusammen wurden daher in Bad Boll weitere Kettenglieder hinzugefügt, die auch die Rehabilitation und Nachbetreuung sowie die Prävention und Genetik umfassen.

„Wir brauchen alle Teile der Rettungskette in perfekter Form, damit sie zur Überlebenskette wird“, so Gräsner. In Vorträgen und Workshops ging es in Bad Boll also um die Frage: Wie kann jedes einzelne der alten und neuen Kettenglieder für sich gestärkt werden und was braucht es, damit alle Kettenglieder optimal ineinandergreifen. Die Ergebnisse waren erstaunlich konkret – und wurden schon während des Treffens in die Verantwortlichkeit einzelner Teilnehmerinnen und Teilnehmer gelegt, die sich in den nächsten Monaten um deren Umsetzung kümmern.

So zum Beispiel plädieren die Expertinnen und Experten für die Schaffung von Post-Reanimationsambulanzen, die als Pendant zu Tumorambulanzen die Nachsorge übernehmen sollen. Immerhin bestätigen die Zahlen, dass in den drei Jahren nach einem überlebten Herz-Kreislauf-Stillstand die Gefahr, einen weiteren zu erleiden, deutlich erhöht ist. In der Post-Reanimationsambulanz könnten somit neben Befragungen und Untersuchungen, die die Gefahr einer erneuten kardialen Notsituation einschätzen sollen, auch Physio-, Ergo- oder Psychotherapieangebote sowie gegebenenfalls genetische Untersuchungen vermittelt werden. Letzteres ist vor allem wichtig, um familiäre Risikofaktoren zu identifizieren. Zusätzlich wären die Post-Reanimationsambulanzen idealer Anknüpfungspunkt für die weitere Versorgung durch die Hausärzte.

Informationsangebote für Angehörige

Auch eine intensivere Angehörigenkommunikation sei nötig. Idee ist hier, Informationsmaterial zu erstellen, in dem alle wichtigen Informationen für Angehörige aufgeführt sind, darunter etwa: Was passiert bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand? Wie ist der Ablauf in der Klinik? Was kann man tun, wenn es auch nach der Entlassung aus dem Krankenhaus zu Schlafstörungen oder Flashbacks kommt? Zusätzlich soll auch die Kommunikation auf Klinikseite erleichtert werden, indem den behandelnden Krankenhäusern ein Angehörigenleitfaden zur Verfügung gestellt wird.

Eine große Aufgabe bleibt auch in Zukunft, die Öffentlichkeit für das Thema zu sensibilisieren, damit diejenigen, die im Notfall vor Ort sind, als Ersthelfer wissen, was zu tun ist. Dazu braucht es Aufmerksamkeit für das Thema. „Wieso kennen wir die Zahlen derjenigen, die bei Verkehrsunfällen sterben, aber nicht die derjenigen, die eine Reanimation nicht überleben?“, fragte PD Dr. Jan Wnent, wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Rettungs- und Notfallmedizin am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein und ebenfalls Mitglied des Reanimationsregister-Organisationskomitees. Zusätzlich zu der Forderung, Datenerhebungen aller Art zu fördern, wurde vor dem Hintergrund, dass ein Drittel der Betroffenen im erwerbstätigen Alter ist, auch eine komplette wissenschaftliche Ausarbeitung der damit verbundenen volkswirtschaftlichen Kosten angeregt.

Niedrigschwellige Schulungsangebote

Zugleich geht es aber auch um niedrigschwellige Schulungsangebote aller Altersgruppen – angefangen bei den Jüngsten in Kindergarten und Schule bis hin zu regelmäßigen Auffrischungen für Erwachsene. Eine der zahlreichen Ideen: Im Rahmen der verpflichtenden Ganztagsschulbetreuung für Grundschülerinnen und -schüler ab 2026 könnten freie Träger, Medizinstudentinnen und -studenten sowie diejenigen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren, mit ins Boot geholt werden. Bei den Erwachsenen könnten außerdem Zivilschutzseminare eine Möglichkeit darstellen, die Kenntnisse zur Reanimation wiederaufzufrischen.

„Die stete Weiterentwicklung der zehn Thesen für 10.000 Leben in den vergangenen zehn Jahren bis hin zu dem nun vorliegenden Update belegt sehr eindrucksvoll, wie wichtig die Reanimations- und Notfallgespräche als Plattform sind“, erklärte DGAI-Präsident Prof. Dr. Benedikt Pannen.  Er freue sich sehr, „dass die DGAI gemeinsam mit dem BDA dieses Forum geschaffen hat und auch am Leben erhält.“

BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck sieht es als „eine unserer Aufgaben, dafür zu sorgen, dass wir extrem gut vernetzt sind und dadurch gut arbeiten können, sowie interdisziplinär dieselben Ziele verfolgen.“ Darum sei es in diesem Jahr in Bad Boll gegangen – mit erstaunlichen Ergebnissen, die in die Praxis überführt werden müssen. Nicht irgendwann, sondern so schnell wie möglich. Denn darüber waren sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einig: Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand geht es immer um Leben oder Tod.

 

BDA setzt klares Zeichen für Demokratie, Toleranz und Vielfalt

Details
Erstellt: 25. Januar 2024

Nürnberg.  Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) möchte ein deutliches Zeichen gegen rechtsextreme und demokratiefeindliche Tendenzen setzen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über ein konspiratives Treffen von AfD-Vertretern, Neonazis und Unternehmern und der dort getroffenen Aussagen zur „Remigration“ sieht es der BDA als seine Verpflichtung an, sich deutlich gegen eine solche Weltanschauung zu positionieren. „Als Verband, der sich der hochqualitativen und wertebasierten medizinischen Versorgung verschrieben hat, sehen wir es als unsere Verantwortung, eine klare Position für Vielfalt, Toleranz und demokratische Werte einzunehmen“, erklärt BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck.

In der ärztlichen Praxis aller Mitglieder des Berufsverbandes steht das Wohl der Patientinnen und Patienten stets im Mittelpunkt. Unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht oder Religion erfahren alle Menschen die gleiche fachliche und menschliche Zuwendung. „Unser ethischer Kodex basiert auf dem Grundsatz, dass medizinische Versorgung ohne jede Diskriminierung erfolgt“, hält die Direktorin der Klinik für Anästhesiologie, Operative Intensivmedizin und Schmerztherapie der Universitätsmedizin Mannheim fest.

Garant für hochwertige medizinische Versorgung im Bereich der Anästhesiologie

Ein weiterer essenzieller Aspekt der ärztlichen Tätigkeit ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Kolleginnen und Kollegen aus Pflege und Ärzteschaft, völlig unabhängig davon, ob sie einen Migrationshintergrund haben oder nicht. „Ohne die wertvolle Expertise und Einsatzbereitschaft ALLER wäre eine kontinuierliche und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung im Bereich der Anästhesiologie nicht gewährleistet“, betont BDA-Vizepräsident Dr. Frank Vescia.
Der BDA schätze und fördere Diversität innerhalb der medizinischen Teams, auch, um die vielfältigen Bedürfnisse seiner Patientinnen und Patienten sicherzustellen und damit zur Bereicherung in der Patientenversorgung beizutragen.

„Wir betonen, dass unser Engagement gegen demokratiefeindliche Bestrebungen auf dem klaren Bekenntnis zu demokratischen Werten basiert, und auf der Überzeugung, dass jeder Mensch, unabhängig von Herkunft oder Weltanschauung, das Recht auf eine gleichberechtigte und diskriminierungsfreie medizinische Versorgung hat“, hält BDA-Präsidentin Beck fest.

Der Berufsverband der Anästhesisten ruft dazu auf, gemeinsam ein starkes Zeichen für eine offene und demokratische Gesellschaft zu setzen. „Wir stehen ein für eine Gesundheitsversorgung, die von Respekt, Toleranz und Zusammenarbeit geprägt ist“, betont das Präsidium des BDA.

 

Schwangere Ärztinnen: BDA veröffentlicht Positivliste für optimale Arbeitsbedingungen

Details
Erstellt: 15. Januar 2024

Nürnberg. Das Mutterschutzgesetz schützt schwangere Frauen und ihre ungeborenen Kinder vor und auch nach der Geburt. Doch was bedeutet das in der Praxis? Welche Tätigkeiten dürfen schwangere Ärztinnen in Anästhesie und Intensivmedizin sowie in Notfall-, Schmerz- und Palliativmedizin noch ausüben? Wo ist Vorsicht geboten, und welche Schutzmaßnahmen werden empfohlen?

Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitgebende bei der Beantwortung dieser Fragen zu unterstützen und ihnen einen Leitfaden zur Verfügung zu stellen, der optimale Bedingungen für schwangere Anästhesistinnen gewährleistet, hat die Kommission Gesundheitsschutz des Berufsverbandes Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) erstmals im Jahr 2014 eine „Positivliste“ erstellt. Zum 01.01.2018 wurde das Mutterschutzgesetz (MuSchG) novelliert. Eine bedeutende Neuerung betraf die Gefährdungsbeurteilung und die Gestaltung von Arbeitsplatz und -zeit, wodurch Schwangere mehr Mitspracherechte erhielten. Basierend auf diesen Änderungen hat der BDA die „Positivliste“ entsprechend überarbeitet und erweitert.

Die aktualisierte Liste umfasst vor allem zahlreiche organisatorische und administrative Tätigkeiten, die Schwangere und Stillende weiterhin ausführen können. Bei klinischen Aufgaben sowie bei der intensivmedizinischen Überwachung und Therapie sind eine Reihe von nicht-invasiven, aber auch invasiven Tätigkeiten unter Beachtung von Schutzmaßnahmen weiterhin möglich. Die Liste gibt dazu Hinweise, welche Schutzmaßnahmen für welche Aufgaben ergriffen werden sollten.
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass die individuellen Bedürfnisse und Gegebenheiten in den jeweiligen medizinischen Einrichtungen berücksichtigt werden müssen, um optimale und sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

Arbeit am Patienten ist weiterhin möglich

Mit der „Positivliste“ macht der Berufsverband aber auch deutlich, dass die Arbeit an der Patientin oder am Patienten mit der Schwangerschaft nicht enden muss und nennt beispielhaft eine Reihe von Tätigkeiten, die weiterhin möglich sind. So sind neben nicht invasiven Maßnahmen wie Sonographie, Analgesie und Sedierung auch invasive Eingriffe wie Punktionen, Bronchoskopien sowie Intubationen weiterhin möglich. Voraussetzung: die Schutzmaßnahmen werden eingehalten. Welche das im jeweiligen Fall sind, wird in der Liste aufgeführt.

Zu besonderer Vorsicht mahnen die Experten bei Infektionsrisiken – und weisen darauf hin, dass in der Notfallmedizin aufgrund der erhöhten Häufigkeit unerwarteter Notfallmaßnahmen und möglicher Kontakte mit Erregern generell Beschränkungen für schwangere Ärztinnen vorgesehen sind.

Solche Empfehlungen des BDA bieten den Beteiligten eine Orientierungshilfe, ersetzen aber keinesfalls die Prüfung im Einzelfall durch die zuständige Aufsichtsbehörde, die letztlich verbindlich entscheidet, ob und wie die Schwangere weiterhin eingesetzt werden kann. Sofern die Vorgaben der Positivliste beachtet worden sind, hatten die zuständigen Aufsichtsbehörden in der Regel keine Bedenken gegen den weiteren Einsatz der schwangeren Ärztin.

Die „Positivliste“ ist in der Fachzeitschrift „Anästhesiologie & Intensivmedizin“ erschienen und kann hier abgerufen werden.

Zusätzlich finden Sie hier das Pdf mit allen Details: pdf BDA Positivliste Mutterschutz (2.56 MB)

 

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