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BDA-Aktuelles

Präanästhesiologische Untersuchungen: Keine Abrechnungsmöglichkeit

Details
Erstellt: 12. Juni 2024

Nürnberg. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) übt erneut scharfe Kritik an der Hybrid-DRG-Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Anlass ist die jüngste Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Abrechnung präanästhesiologischer Untersuchungen nach der neuen Verordnung. Die KBV teilt darin die Entscheidung des GKV-Spitzenverbandes mit, dass diese Untersuchungen bereits mit der Hybrid-DRG-Fallpauschale vergütet sei. Eine separate Abrechnung ist daher nicht möglich.

Die KBV war mit einem Beschlussentwurf zur Abrechnung der präanästhesiologischen Untersuchung im Zusammenhang mit den Hybrid-DRG an den GKV-Spitzenverband herangetreten, nachdem sich der BDA und einige kassenärztlichen Vereinigungen mit der Bitte um Klärung an sie gewendet hatten. In der Mitteilung hält die KBV nun fest, dass die aktuelle Rechtslage keine Möglichkeit bietet, die Position des BDA durchzusetzen.

Ungeklärt ist ferner die finanzielle Regelung für den Fall, dass der geplante Eingriff nicht durchgeführt werden kann, die präanästhesiologische Untersuchung aber bereits stattgefunden hat. Hier sehen KBV und GKV-Spitzenverband Regelungsbedarf und planen weitere Beratungen.

Jeder Teil der OP muss genau definiert und berechnungsfähig sein

Für den BDA setzt sich damit die politische Fehlsteuerung fort, die mit dem Erlass der Hybrid-DRG-Verordnung durch das Bundesgesundheitsministerium begonnen hat. Der BDA hatte mehrfach kritisiert, dass die Verordnung zu wirtschaftlichen Abhängigkeiten zwischen den verschiedenen Berufsgruppen führt. „Nun zeigt sich einmal mehr, dass sich ein schlecht gemachtes Gesetz in der Anwendung demaskiert,“ erklärt Dr. Markus Stolaczyk, Leiter des Bereichs Gesundheitspolitik im BDA. Er fordert: „Präanästhesiologische Untersuchungen müssen nach dem EBM berechnungsfähig bleiben.“ Gerade im Hinblick auf die notwendige Aufteilung der Abrechnung zwischen Operateuren und Anästhesie durch die Einführung der Hybrid-DRG sei es wichtig, dass jeder Teil der OP genau definiert und dementsprechend berechnungsfähig ist. Das gilt insbesondere für die präanästhesiologische Untersuchung. „Unsere Kolleginnen und Kollegen haben schon Vereinbarungen zur Aufteilung getroffen unter der Annahme, dass die präanästhesiologische Untersuchung berechnungsfähig ist. Die gesamte Gemengelage ist unhaltbar, angefangen von einer Rechtsverordnung vom 21.12.2023 mit Wirkung zum 1.1.2024 ohne Detailregelungen eindeutig zu klären“, sagt er.

Dr. Frank Vescia, stellvertretender Präsident des BDA, beobachtet seit längerem wachsenden Unmut unter Deutschlands Anästhesistinnen und Anästhesisten: „Dieser Punkt reiht sich in eine lange Liste von Kritikpunkten ein, die der BDA unmissverständlich gegenüber allen Verantwortlichen dargelegt hat. Die Hybrid-DRG-Verordnung für 2024 lässt viele Sachverhalte ungeregelt, die Anästhesie ist in keiner Weise ausreichend berücksichtigt. Unsere Kolleginnen und Kollegen verlieren das Vertrauen in die Politik und die Selbstverwaltung. Und das ist mehr als verständlich, wenn Regelungen erst getroffen werden, nachdem die Verordnung schon seit einem halben Jahr gilt.“

Der BDA ruft die zuständigen politischen Gremien dazu auf, die bestehenden Lücken im Gesetzestext zu schließen und eine faire und transparente Abrechnung für den gesamten Prozess ambulanter Operationen sicherzustellen.

 

 

CIRS-AINS Fall des Monats Quartal 1/2024

Details
Erstellt: 28. Mai 2024

Neue Ausgabe des CIRS-AINS Fall des Monats

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BDA begrüßt Beschluss des Deutschen Ärztetages zu intravenösen Sedierungen

Details
Erstellt: 14. Mai 2024

Nürnberg/Mainz. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) zeigt sich erfreut über die breite Zustimmung, die ein Antrag zur intravenösen Sedierung auf dem 128. Ärztetag erhalten hat. Unter dem Titel „Intravenöse Sedierung erfordert ärztliche Kompetenz“ war der Antrag von Prof. Dr. Jörg Weimann, Abgeordneter der Landesärztekammer Berlin und Vorsitzender des BDA-Landesverbandes Berlin, Frau Dr. Ellen Lundershausen, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, sowie von anästhesiologischen Delegierten verschiedener Landesärztekammern eingebracht worden.

Mit seinem Beschluss hat der 128. Deutsche Ärztetag festgestellt, dass die intravenöse Gabe von Sedativa dem Arztvorbehalt unterliegt und bei Delegation an nichtärztliches Personal ausschließlich unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt werden darf. Eine eigenständige Anwendung durch „nicht“-ärztliche Berufsgruppen, beispielsweise durch Zahnärztinnen und -ärzte, ohne Anwesenheit oder Aufsicht einer Ärztin oder eines Arztes, widerspricht sowohl den Fachinformationen als auch den Leitlinien zu Sedierungen, heißt es in dem Beschluss weiter.

Im Falle von Komplikationen hochriskant

Der BDA warnt daher zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) bereits seit längerem insbesondere davor, dass die intravenöse Verabreichung von Narkosemittel für Patienten im Falle von Komplikationen jederzeit hochriskant sein kann.

Um die entsprechende Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten betont der BDA die Notwendigkeit, dass die intravenöse Sedierung in die Hände erfahrener und speziell ausgebildeter Fachärztinnen und -ärzte mit entsprechender apparativer Ausstattung zur Überwachung und Unterstützung der lebenswichtigen Funktionen zu legen ist.

Schon vor Jahren hatten der BDA, die DGAI und der Berufsverband der Deutschen Chirurgen gemeinsam die „Vereinbarung zur Qualitätssicherung ambulanter Anästhesie“ verfasst, die bis heute Gültigkeit besitzt. Darin sind unter anderem die räumlichen Anforderungen für Narkosen bei ambulanten Operationen sowie die Qualifikation von Anästhesistinnen und Anästhesisten und ihres Assistenzpersonals festgehalten.

 „Die breite Zustimmung des 128. Ärztetages zu unserer Sichtweise unterstreicht die Bedeutung der ärztlichen Kompetenz bei der intravenösen Sedierung und bestätigt, dass die Sicherheit und das Wohlergehen der Patientinnen und Patienten stets oberste Priorität haben müssen.“ hält BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck vor diesem Hintergrund fest.

 

"Recht - erklärt" - Thema im Mai: "Aktuelle Rechtsthemen der BDA-Rechtsabteilung"

Details
Erstellt: 14. Mai 2024

Die Rechtsabteilung des Berufsverbandes Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten bietet allen BDA-Mitgliedern monatlich wechselnde Vorträge zu aktuellen Entscheidungen und juristischen Themen für den anästhesiologischen Alltag mit dem neuen kostenlosen Informationstool:

„Recht - erklärt“
8 Impulsvorträge pro Jahr (aufgezeichnet; on demand)
am 1. Donnerstag in den Monaten
Januar . Februar . Mai . Juni
Juli . Oktober . November . Dezember
+ 1 Termin zum aktuellen Monatsthema à 1 h
für individuelle Fragen
max. 150 BDA-Mitglieder je Fragerunde

Mai 2024:  Live-Vortrag am 16.05.2024 zu aktuellen Rechtsthemen mit RAin Andrea Pfundstein, Justitiarin BDA

Im Mai 2024 bieten wir einen Live-Vortrag zu aktuellen Rechtsthemen, der parallel aufgezeichnet wird. Im Anschluss gibt es die Gelegenheit zu Fragen in der offenen Teilnehmerrunde. Die Fragerunden werden nicht aufgezeichnet.

Thema: Aktuelle Rechtsthemen der BDA-Rechtsabteilung
Termin: Donnerstag, den 16.05.2024 von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Die Anmeldung ist nur für Mitglieder des BDA und ausschließlich über die Push-App BDAdirekt möglich (www.bda-direkt.de). Wenden Sie sich bei Rückfragen bitte direkt an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Ansprechpartnerin Sekretariat Rechtsabteilung: Gabriele Schneider-Trautmann
Ansprechpartnerin Rechtsabteilung: RAin Andrea Pfundstein, Justitiarin BDA

 

 

Ärztetag bestätigt mit Beschlüssen Stellungnahme des BDA zum KHVVG

Details
Erstellt: 08. Mai 2024

Nürnberg/Mainz – Der 128. Deutsche Ärztetag hat jeweils mit großer Mehrheit zwei Beschlüsse gefasst, die die Stellungnahme des Berufsverbandes Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) zum KHVVG bestätigen. Die gefassten Beschlüsse zielen darauf ab, die Bürokratie im Rahmen der gesundheitspolitischen Reformen abzubauen und die ärztliche Expertise im geplanten Leistungsgruppenausschuss des Bundesgesundheitsministeriums zu stärken.

Im traditionell vom BDA organisierten Treffen der anästhesiologischen Delegierten am Vorabend des Ärztetages waren die entsprechenden Anträge formuliert worden.

Der erste Antrag unter dem Titel „Bürokratieabbau statt Aufbau im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes“ wurde federführend von Prof. Dr. Jörg Weimann, Abgeordneter der Landesärztekammer Berlin und Vorsitzender des BDA-Landesverbandes Berlin, und durch anästhesiologische Delegierte verschiedener Landesärztekammern eingebracht. Darin wird das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, im geplanten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) konsequent Möglichkeiten zum Bürokratieabbau zu nutzen. Hierzu sollen insbesondere die neu einzuführenden Strukturkriterien der Leistungsgruppen mit den OPS-Strukturmerkmalen abgeglichen werden, um dringend Redundanzen bei der Überprüfung durch Medizinische Dienste zu vermeiden. In der Begründung wird explizit auf die MD-Prüfungen im Bereich Intensivmedizin Bezug genommen.

Ärztliche Perspektive einbringen

Der zweite Antrag, ebenfalls von Prof. Dr. Jörg Weimann gemeinsam mit anästhesiologischen Delegierten eingebracht, steht unter der Überschrift „Weiterentwicklung von Leistungsgruppen nur unter echter Beteiligung der Ärzteschaft – wirkliche Parität herstellen“. Darin wird das Gesundheitsministerium aufgefordert, den avisierten Leistungsgruppenausschuss im Rahmen des KHVVG unter echter Parität der beteiligten Institutionen zu besetzen.

Im bisherigen Entwurf zum KHVVG ist vorgesehen, dass vom Bundesgesundheitsministerium ein Ausschuss zur Weiterentwicklung der Leistungsgruppensystematik eingerichtet wird, der zur Hälfte aus Vertretern des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV) und zur anderen Hälfte aus Vertretern der Bundesärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), und den Berufsorganisationen der Pflegeberufe besetzt sein soll. Nur eine echte paritätische Besetzung mit jeweils gleicher Anzahl von Vertretern der Beteiligten (und ohne „Übergewicht“ der Krankenkassen) könne jedoch sicherstellen, dass die ärztliche Expertise angemessen vertreten ist und die Weiterentwicklung der Leistungsgruppen unter Berücksichtigung relevanter ärztlicher Aspekte, zum Beispiel zur ärztlichen Weiterbildung erfolgt, so die Begründung zum Beschluss. Diesem stimmte der 128. Deutsche Ärztetag vollumfänglich zu.

Beide Punkte hatten der BDA sowie die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) bereits in ihrer Stellungnahme zum KHVVG eingebracht.

 „Wir sind erfreut darüber, dass der Deutsche Ärztetag unsere Sichtweise bestätigt und diese Beschlüsse mit großer Mehrheit gefasst hat“, erklärte Prof. Dr. Grietje Beck, Präsidentin des BDA. „Diese Maßnahmen können entscheidend dazu beitragen, die Reformen nicht ausschließlich an ökonomischen Zielen zu orientieren und die Belastung der Ärzteschaft durch übermäßige Bürokratie zu reduzieren. Die Stärkung der ärztlichen Expertise bei der Entwicklung von Leistungsgruppen ist von grundlegender Bedeutung, um auch die Sicht unseres Fachgebietes in den Reformprozess einzubringen zu können.“

 

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