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BDA-Aktuelles

Massive Unzufriedenheit: BDA veröffentlicht Ergbnisse der Umfrage zu Hybrid-DRGs

Details
Erstellt: 09. Juli 2024

Nürnberg. Der Berufsverband der Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) hat die niedergelassenen Anästhesistinnen und Anästhesisten im Verband zu den Hybrid-DRGs befragt – und alarmierende Rückmeldungen bekommen. So bewerten rund 75 Prozent der Antwortenden die unzureichenden Regelungen zu den Hybrid-DRG, die das ambulante Operieren eigentlich fördern sollen, für die Berufsgruppe der Anästhesiologie als „schlecht“ oder „sehr schlecht“.

Rund 27 Prozent der Antwortenden haben aufgrund der Hydrid-DRG-Verordnung sogar darüber nachgedacht, ihre vertragsärztliche Tätigkeit aufzugeben. Die Umfrageergebnisse bestätigen die bereits mehrfach deutlich gemachte Kritik des BDA an der Rechtsverordnung – und machen auf dramatische Folgen aufmerksam: „Wenn ein Viertel unserer niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen ihre Tätigkeit aufgeben würde, wäre die Versorgung der operativen Patienten im ambulanten Sektor extrem gefährdet“, macht Jörg Karst, Vertreter der niedergelassenen Anästhesisten im BDA, deutlich. Schon jetzt gefährde die zwangsläufige Auseinandersetzung um das Honorar zwischen Operateuren und Anästhesisten jahrelang gewachsene Kooperationsstrukturen.

Seit dem 1.1.2024 gelten für bestimmte Eingriffe Fallpauschalen, die sowohl von Krankenhäusern als auch von Vertragsärzten stationär oder ambulant berechnungsfähig sind. Ziel der Befragung des BDA war es, ein Stimmungsbild zu den neuen Regelungen zu erhalten. Insgesamt nahmen 263 anästhesiologisch tätige Ärztinnen und Ärzte teil. Dabei gaben über 91 Prozent der Teilnehmenden an, dass die Anästhesie im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung und Abrechnung nicht ausreichend gewürdigt wird.

Abrechnungsbedingungen müssen verbessert werden

„Diese Zahlen sind alarmierend und erfordern dringend eine Reaktion“, erklärt Jörg Karst und mahnt an: „Auf jeden Fall müssen die Abrechnungsbedingungen im Bereich der Hybrid-DRG so verbessert werden, dass der Verbleib qualifizierter Anästhesistinnen und Anästhesisten in der vertragsärztlichen Versorgung auch weiterhin gesichert wird.“
Dr. Frank Vescia, Vizepräsident des BDA, macht angesichts der Umfrageergebnisse deutlich: „Wir haben es immer wieder betont und bleiben dabei: Ohne Anästhesie ist eine Operation in der Regel nicht möglich. Die Anästhesiologie ist gerade im Bereich der Ambulantisierung von zentraler Bedeutung.“ Die Umfrage bestätige deutlich, dass Politik und Selbstverwaltung endlich die anästhesiologischen Belange würdigen müssen. „Bei der angespannten personellen Situation im ärztlichen Bereich können wir es uns schlichtweg nicht erlauben, Kolleginnen und Kollegen zu frustrieren und für die Versorgung zu verlieren“, so Vescia weiter.

Der BDA hatte die Teilnehmer auch befragt, auf welche Aufteilung der Fallpauschale sie sich mit den operativ tätigen Ärztinnen und Ärzten oder kooperierenden Krankenhäusern geeinigt haben. Zum Hintergrund: Im niedergelassenen Bereich können Anästhesisten und Operateure ihre Leistungen nicht mehr separat abrechnen. Nur noch ein Leistungserbringer kann die Pauschale berechnen, alle beteiligten Ärzte müssen sich dann mit diesem auf eine Aufteilung des Honorars individuell einigen. Der BDA hatte sich schon sehr früh mit dem Berufsverband der Deutschen Chirurgie auf eine Empfehlung hierzu geeinigt. 80 Prozent der Antwortenden fanden diese Empfehlung hilfreich, aber nur 35 Prozent konnten sich mit ihren operativen Partnern auch auf eine diesbezügliche Aufteilung einigen. Die Empfehlung sieht einen Honoraranteil von 40 Prozent für die Anästhesie vor, sofern der Aufwachraum anästhesiologisch betreut wird, und von 36 Prozent, sofern der Aufwachraum durch die Chirurgie verantwortet wird.

Anreiz zur Ambulantisierung ist bei Verschlechterung des Honorars nicht gegeben

Die in der Befragung am häufigsten genannte Aufteilung der Fallpauschalen sah einen Honoraranteil von 30 bis 39 Prozent für die Anästhesie vor. Da die Aufwachräume in der Regel anästhesiologisch geleitet sind, bleiben die Aufteilungen damit hinter der Empfehlung von BDA und BDC zurück.

Lediglich etwas mehr als ein Drittel der Antwortenden erwarten durch die Hybrid-DRGs eine Verbesserung der Honorare gegenüber der bisherigen Abrechnung über den EBM, rund 31 Prozent rechnen hingegen mit einer Verschlechterung, während ein Fünftel keine Änderungen erwartet. Elf Prozent waren sich bei dieser Frage unsicher oder haben nicht geantwortet. „Wenn diese Erwartungen bestätigt werden, ist ein Ziel der Verordnung deutlich fehlgeschlagen: Die sektorengleichen Hybrid-DRGs sollen einen Anreiz zur Ambulantisierung bieten. Wenn aber für über 40 Prozent unserer anästhesiologischen Kolleginnen und Kollegen keine Verbesserung oder sogar eine Verschlechterung der Honorare resultieren sollte, ist dieses Ziel nicht nur verfehlt, sondern ins Gegenteil verkehrt“, bilanziert Markus Stolaczyk, Leiter des Referates Gesundheitspolitik des BDA.

Weitere Regelungen sind nötig

Angesichts der Ergebnisse dieser Umfrage setzt sich der Berufsverband der Anästhesistinnen und Anästhesisten in mehreren politischen Gremien auf höchster Ebene und mit Hilfe befreundeter Verbände für folgende Maßnahmen ein: Der BDA empfiehlt den ambulant tätigen Anästhesistinnen und Anästhesisten weiterhin die Aufteilung anhand von mindestens 40 Prozent der Fallpauschale bei Betreuung des Aufwachraumes durch die Anästhesie. Ferner fordert er weiterhin die Berechnungsfähigkeit der präanästhesiologischen Untersuchung vor einer Operation neben den Fallpauschalen, da im Vorfeld häufig nicht klar ist, ob eine Operation über die Fallpauschale abzurechnen ist. Zudem ist eine klare Regelung zur Berechnung der Sprechstundenbedarfe notwendig, die laut Verordnung nicht von einer Hybrid-DRG umfasst sind und bei deren Regelungen sich die KVen widersprechen.

Insgesamt bewiesen die vielen Ungereimtheiten in der Rechtsverordnung, dass deren Ziel lediglich gewesen wäre, Krankenhäuser zum Ambulanten Operieren zu zwingen. Der praxisambulante Bereich sei konzeptionell zu keinem Zeitpunkt berücksichtigt gewesen. „Die Systemfehler der Rechtsverordnung sollten nun auf dem Rücken der Selbstverwaltung kompensiert werden“, resümiert Jörg Karst.

 

Anästhesisten üben scharfe Kritik an Änderungen im Medizinforschungsgesetz

Details
Erstellt: 28. Juni 2024

Nürnberg. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e. V. (BDA) äußert scharfe Kritik an den geplanten Regelungen im Medizinforschungsgesetz, die durch einen Änderungsantrag eingeführt werden sollen. Diese sehen vor, dass Krankenhäuser vierteljährlich detaillierte Daten zu den beschäftigten Krankenhausärzten mit Zuordnung zu Leistungsgruppen übermitteln müssen. Ursprünglich war eine ähnliche Regelung im Krankenhaustransparenzgesetz vorgesehen, jedoch aufgrund massiver Kritik nicht aufgenommen worden.

„Nun wird diese massive Kritik missachtet und die Regelungen durch einen Änderungsantrag im Medizinforschungsgesetz – also quasi durch die Hintertür – doch noch eingeführt“, bemängelt Dr. Markus Stolaczyk, Leiter des Referates Gesundheitspolitik im BDA.

Die geplante Einführung dieser Regelungen stößt auf entschiedenen Widerstand seitens des BDA. „Die Anästhesie und Intensivmedizin sind hochkomplexe Fachgebiete, in denen Ärztinnen und Ärzte interdisziplinär und intersektoral wichtige Schnittstellen zu fast allen Fachgebieten besetzen. Eine detaillierte zeitliche Zuordnung zu Leistungsgruppen ist in der Praxis nicht durchführbar und würde zu einer weiteren Belastung der Fachärztinnen und -ärzte für Anästhesiologie führen", so Dr. Stolaczyk.

ÄPS-BÄK der Bundesärztekammer wäre geeignetere Methode

Weiter erklärt er: „Leistungsgruppen sind nicht zur Personaleinsatzplanung gedacht. Aktuell gibt es keine Evidenz dafür, dass Personal mit Hilfe von Leistungsgruppen effektiv dem medizinischen Bedarf der Patientinnen und Patienten zugeordnet werden kann.“ Hier könne stattdessen das Personalbemessungstool ÄPS-BÄK der Bundesärztekammer als geeignete Methode zur Ermittlung des Personalbedarfs in den einzelnen Fachgebieten zum Einsatz kommen. Das Tool fußt auf den ursprünglich vom BDA entwickelten Personalbedarfskalkulations-Tools, die zur Berechnung der personellen ärztlichen Ausstattung anästhesiologischer und intensivmedizinischer Arbeitsplätze entwickelt wurden. „Wenn wir herausfinden wollen, ob es eine Über- oder eine Unterversorgung mit Personal in den einzelnen Fachgebieten gibt, sollten wir auf das ÄPS-BÄK der Bundesärztekammer setzen und nicht auf dokumentationspflichtigen Aufenthalt von Ärztinnen und Ärzten“, erklärt Priv.-Doz. Dr. Thomas Iber, der das Tool des BDA ursprünglich mitentwickelt hat und als Schriftführer Teil des BDA-Präsidiums ist.

Abgesehen davon bestehe bereits heute ein enormer Zeitaufwand für administrative Tätigkeiten, was nicht nur die ärztliche Versorgung der Patientinnen und Patienten beeinträchtigt, sondern auch zu steigenden Belastungen und berufsbedingtem Stress führt. Angesichts des Fachkräftemangels sei damit niemanden geholfen: „Wir brauchen Ärztinnen und Ärzte am Patientenbett, nicht hinter dem Schreibtisch mit zusätzlicher Dokumentationspflicht", stellt Dr. Stolaczyk klar.

Der BDA fordert eine Rückbesinnung auf praxisnahe und effiziente Lösungen für das Gesundheitswesen und appelliert an die politischen Entscheidungsträger, die Stimmen der Fachverbände ernst zu nehmen und ihre Vorschläge konstruktiv zu berücksichtigen.

 

Notfallreform: BDA und DGAI veröffentlichen Stellungnahme

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Erstellt: 27. Juni 2024

Nürnberg. Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) und der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) begrüßen in ihrer Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium die geplante Reform der Notfallversorgung. „Die Zielrichtung der Reform, die bestehenden Defizite in der Akut- und Notfallversorgung zu adressieren und eine effizientere Steuerung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten, ist richtig – und notwendig“, betont DGAI-Präsident Prof. Dr. Benedikt Pannen. Allerdings weisen die Fachverbände auf einige Aspekte hin, die nachgebessert werden sollten.

Grundsätzlich befürworten die Verbände die Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ), welche Notaufnahme, Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und eine zentrale Ersteinschätzungsstelle umfassen sollen. Positiv wird auch die Leitung der Ersteinschätzungsstelle durch das Krankenhaus und die organisatorische Regelung der Abläufe in einer Kooperationsvereinbarung zwischen Krankenhaus und KV hervorgehoben.

DGAI und BDA fordern jedoch, dass die Versorgung in den INZ-Strukturen im KV-Bereich ausschließlich von Allgemeinärzten oder allgemeinärztlich tätigen Internisten durchgeführt wird, um eine umfassende Betrachtung der Patienten zu gewährleisten. Zudem müsse nicht-ärztliches Personal (MFA oder Pflegekräfte) in den INZ rund um die Uhr verfügbar sein. Um redundante Parallelstrukturen zu vermeiden und somit die Versorgung zu verbessern, empfehlen die Expertinnen und Experten außerdem, die speziellen INZ für Kinder und Jugendliche organisatorisch mit den allgemeinen INZ zu vernetzen.

Kritik am Ersteinschätzungssystem "SmED"

Kritik äußern die Verbände am geplanten Ersteinschätzungssystem „SmED“. Dieses sei bisher unzureichend wissenschaftlich validiert und noch nicht für die klinische Praxis geeignet. „Bereits jetzt werden in den Zentralen Notaufnahmen weltweit anerkannte Ersteinschätzungsverfahren angewendet, die dem ‚SmED‘ überlegen sind“, erklärt Prof. Dr. Jörg Christian Brokmann, stellvertretender Sprecher der Sektion Notfallmedizin und Leiter des Arbeitskreises Zentrale Notaufnahme in der DGAI.

Zudem mahnen die Verbände Nachbesserungen bei den festgelegten Mindest-Öffnungszeiten der kooperierenden Notdienstpraxen an. Öffnungszeiten bis 21 Uhr seien nicht ausreichend, um eine umfassende Akut- und Notfallversorgung sicherzustellen. Um die Notaufnahmen der Krankenhäuser zu entlasten, seien längere Öffnungszeiten der Notdienstpraxen am Abend dringend erforderlich.

In ihrer Stellungnahme weisen BDA und DGAI zudem darauf hin, dass die Ausweitung der vertragsärztlichen Erstversorgung auf eine 24/7/365-Versorgung mit einem erheblichen zusätzlichen Personalbedarf im KV-Bereich einhergeht. „Es bleibt jedoch unklar, wie die notwendigen personellen Ressourcen gedeckt werden sollen,“ warnt BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck. Um die personellen Voraussetzungen für eine gut funktionierende Notfallversorgung zu gewährleisten, sollte daher unbedingt geregelt werden, dass neben der Tätigkeit als Notarzt im Rettungsdienst auch die Tätigkeit als Arzt im Notdienst der KV (sog. Poolärzte) als sozialversicherungsfrei gilt.

Technische Abstimmung zwischen Rettungsleitstellen und Akutleitstellen der KVen ist dringend nötig

Den Einsatz von qualifiziertem nicht-ärztlichem Personal im Rahmen der aufsuchenden Dienste begrüßen beide Verbände. Dies könne einen Beitrag zur Sicherstellung der notdienstlichen Akutversorgung leisten. In einem weiteren Schritt müssten die Ausbildungscurricula entsprechend erweitert werden.

DGAI und BDA begrüßen auch die Einrichtung von Akutleitstellen im Bereich der KVen und betonen hierbei die Notwendigkeit einer digitalen Fallweitergabe im Rahmen der Kooperationen von Rettungsleitstellen und Akutleitstellen. „Die technische Abstimmung der Rettungsleitstellen und der Akutleitstellen der KVen ist dringend notwendig“, so Prof. Dr. Brokmann. Dennoch geben beide Verbände zu bedenken: „Dies hängt jedoch von den technischen Voraussetzungen und dem Willen zur Kooperation der Träger der Rettungsleitstellen ab. Wünschenswert wäre daher, dass Gesetzgeber und Landesgesundheitsministerien die gesetzlichen Grundlagen so aufeinander abstimmen, dass Kooperationen flächendeckend verpflichtend werden", erklärt Prof. Brokmann.

Abschließend weisen DGAI und BDA darauf hin, dass die Notrufnummer 112 etabliert und einem Großteil der Bevölkerung bekannt ist. Für die Rufnummer 116117 gelte dies nicht in Gänze. Daher sei davon auszugehen, dass Hilfesuchende nach wie vor primär die 112 wählen. Die beiden Verbände plädieren daher dafür, nach wie vor die Notfallnummer 112 zu bevorzugen und die nachfolgende technische Weitergabe in Kooperationsvereinbarungen an andere Versorgungseinheiten (116117) vorzusehen. Dabei müsse sichergestellt werden, dass die bereits an einer Stelle erhobenen Patienten- oder einsatztaktischen Daten an die jeweils andere Leitstelle digital übergeben werden können.

„Eine erfolgreiche Reform der Notfallversorgung erfordert nicht nur gut durchdachte strukturelle Änderungen, sondern auch klare Regelungen und ausreichende Ressourcen. Nur so kann eine umfassende und effiziente Versorgung der Patientinnen und Patienten sichergestellt werden“, so Prof. Dr. Michael Bernhard, zweiter Stellvertreter der Sektion Notfallmedizin und zweiter Sprecher des Arbeitskreises Zentrale Notaufnahme in der DGAI, der gemeinsam mit Prof. Brokmann an der Stellungnahme mitgearbeitet hat.

Zur Stellungnahme gelangen Sie hier: pdf 2024 06 24 Stellungnahme Notfallgesetz DGAI BDA (190 KB)

 

CIRS-AINS Fall des Monats Quartal 2/2024

Details
Erstellt: 25. Juni 2024

Neue Ausgabe des CIRS-AINS Fall des Monats

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Tag der Intensivmedizin: BDA fordert finanzielle Sicherheiten

Details
Erstellt: 14. Juni 2024

Nürnberg. Anlässlich des Tags der Intensivmedizin am Samstag, 15. Juni, würdigen die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) sowie der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) die herausragende Arbeit aller Fachkräfte auf den Intensivstationen in Deutschland.

Jährlich werden auf deutschen Intensivstationen etwa zwei Millionen Patientinnen und Patienten behandelt, von denen weit über 90 Prozent zurück ins Leben gebracht werden. 60 Prozent dieser Patienten werden von Anästhesistinnen und Anästhesisten betreut. Sie spielen eine zentrale Rolle bei der Versorgung kritisch kranker Patientinnen und Patienten und haben besonders während der Corona-Pandemie außergewöhnliche Leistungen erbracht.

Die Pandemie hat auch die immense Bedeutung der Intensivmedizin in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Intensivmediziner standen im Zentrum der Bemühungen, die Versorgung der schwersten COVID-19-Fälle sicherzustellen. „Die pandemiebedingten Herausforderungen haben gezeigt, wie wichtig es ist, gut ausgebildete Fachkräfte und moderne Technologien in der Intensivmedizin zu haben“, betont DGAI-Präsident Professor Dr. Benedikt Pannen.

Intensivzentren ermöglichen digital vernetzte Patientenversorgung

Vor diesem Hintergrund sei die Einführung der sogenannten „Intensivzentren“, die im vergangenen Herbst vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen wurde, ein bedeutender Fortschritt in der Intensivmedizin. Kliniken, die die strengen Anforderungen erfüllen, können nun künftig finanzielle Zuschläge erhalten, wenn sie besondere Aufgaben wahrnehmen. Dazu zählen die Übernahme einer Mentorenfunktion für andere Kliniken, das Angebot von Fort- und Weiterbildungen sowie die Beratung anderer Krankenhäuser via telemedizinischer Fallkonferenzen und Visiten. „Der Beschluss ermöglicht eine innovative und digital vernetzte Patientenversorgung und gewährleistet, dass Intensivmedizin dauerhaft und strukturell fest verankert zur Stabilität des deutschen Gesundheitssystems beiträgt“, erklärt der DGAI-Präsident.

Durch die strukturierte Vernetzung von regionalen Versorgern mit den intensivmedizinischen Leuchttürmen können auch hochkomplexe Therapieverfahren zeitnah allen Patientinnen und Patienten innerhalb des Netzwerkes zur Verfügung gestellt werden. „So wird z.B. auch die Durchführung der ECMO-Therapie beim akuten Lungenversagen, welche während der Pandemie eine genuine Aufgabe der größeren Kliniken war, Bestandteil des Portfolios dieser intensivmedizinischen Zentren sein. Dies wird die Versorgungsqualität sowohl bei der initialen Patientenauswahl, als auch bei der eigentlichen ECMO-Behandlung nachhaltig verbessern“, ist sich Prof. Dr. Thorsten Brenner, Sprecher der Sektion Intensivmedizin der DGAI, sicher.

Einsatz von Tele-Intensivmedizin kann Sterblichkeit signifikant reduzieren

Die Einführung der Intensivzentren wird auch der Telemedizin einen deutlichen Vorschub leisten, zeigt sich Prof. Dr. Gernot Marx überzeugt. Er ist Leiter der Klinik für Intensivmedizin und Intermediate Care am Universitätsklinikum Aachen und wird ab 2025 die Präsidentschaft der DGAI übernehmen. „Telemedizin ermöglicht eine direkte Interaktion rund um die Uhr über weite Entfernungen zwischen Intensivmedizinern und medizinischen Teams, die Patienten in Krankenhäusern oder Arztpraxen ohne direkten Zugang zu den intensivmedizinischen Experten betreuen. Auf diesem Weg kann höchste medizinische Expertise schnell und unkompliziert flächendeckend verfügbar gemacht werden“, erläutert er. Studien konnten bereits zeigen, dass sich durch Tele-Intensivmedizin sowohl die Sterblichkeit als auch die Komplikationsrate und die Aufenthaltsdauer auf der Intensivstation sowie im Krankenhaus signifikant reduzieren lassen. „Dies macht Telemedizin in der Intensivmedizin zu einer der beeindruckendsten Innovationen der letzten 20 Jahre“, unterstreicht Prof. Dr. Hendrik Bracht, Schriftführer des wissenschaftlichen Arbeitskreises Intensivmedizin (WAKI) der DGAI.

Als federführende Fachgesellschaft arbeitet die DGAI daher derzeit auch am Update der Leitlinie „Telemedizin in der Intensivmedizin“, die in diesem Zusammenhang gleich auf S3-Niveau angehoben werden soll. Ziel ist es, eine nationale standardisierte elektronische Datenerfassung mittels Telemedizin für die universitäre Forschung zu etablieren und dauerhaft zu unterstützen. „Pro Patient und Stunde erheben wir 1000 Daten, das ist ein Datenschatz, den wir natürlich schützen müssen, aber der uns zugleich enorme Möglichkeiten bietet – zum Beispiel, um bestimmte Muster zu erkennen und genau danach zu behandeln“, erläutert Prof. Marx. „Das hilft uns in der Zukunft, Patientinnen und Patienten so individuell wie möglich zu behandeln und ihre Überlebenschancen somit deutlich zu erhöhen.“

Finanzielle Sicherheiten sind wichtig

Als Präsidentin des Berufsverbandes Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) warnt Prof. Dr. Grietje Beck jedoch im Zuge der bevorstehenden Krankenhausreform vor finanziellen Engpässen auch in der Intensivmedizin. „Wir haben bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass Anästhesiologie und Intensivmedizin im Gesetzesentwurf nicht ausreichend abgebildet werden“, erklärt sie. Ändere sich an dieser Ausgestaltung nichts, droht dem Fachbereich eine Unterfinanzierung. BDA und DGAI haben daher vorgeschlagen, anästhesiologische und intensivmedizinische Kosten im Zuge der Reform als separate Vorhaltekostenanteile zusätzlich zu den sonstigen Vorhaltekosten auszugliedern.

Anlässlich des Tages der Intensivmedizin macht Prof. Beck deutlich: „Die Arbeit aller Fachkräfte in der Anästhesiologie und Intensivmedizin verdient höchste Anerkennung und Unterstützung – sowohl auf fachlicher als auch auf politischer Ebene.“ Die Einführung von Intensivzentren und die Förderung von Telemedizin seien wichtige Schritte in die richtige Richtung. Nun liege es an der Politik, die finanziellen Sicherheiten dafür zu schaffen.

 

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