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BDA-Aktuelles

Liste der Kritikpunkte des BDA am Referentenentwurf zu Hybrid-DRGs ist lang

Details
Erstellt: 10. November 2023

Nürnberg. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) zweifelt bei der geplanten Hybrid-DRG-Verordnung an der wirtschaftlichen Umsetzbarkeit, speziell für Leistungen im Bereich Anästhesie.  In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums listet der Berufsverband eine ganze Reihe von Kritikpunkten auf und fordert Anpassungen, ohne die eine sektorengleiche und ebenso kostendeckende Vergütung nicht möglich ist.


Zum Hintergrund: Im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung die Förderung der Ambulantisierung „bislang unnötig stationär erbrachter Leistungen“ durch sektorengleiche Hybrid-DRGs angekündigt. Nachdem sich Kassenärztliche Bundesvereinigung, der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenklassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft nicht auf einen Entwurf zu den Hybrid-DRGs geeinigt hatten, greift nun eine Ermächtigung, dies per Verordnung durch das Bundesgesundheitsministerium zu regeln. In dem jetzt vorgelegten Referentenentwurf zur Verordnung wurden diese Leistungen konkretisiert und ein Startkatalog von 244 Operationen nach dem OPS-Katalog vorgelegt, die über 12 Hybrid-DRGs abgerechnet werden sollen. Geplant ist eine pauschale normativ festgelegte Vergütung für die Hybrid-DRGs einzuführen, die sowohl niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Belegärztinnen und -ärzten, MVZ und Krankenhäusern berechnungsfähig sein sollen.

Erhebliche Mängel und Inkongruenzen

Der BDA begrüßt das Vorhaben, die ambulante Erbringung von bestimmten Operationen durch finanzielle Anreize zu fördern – und zwar unabhängig vom Sektor der Erbringung. Der Verband weist hierbei insbesondere auf die steigenden Kosten in den Bereichen Personal, Energie, sowie bei Betriebs-, Sach- und Medikamentenkosten hin, die die wirtschaftliche Erbringung von Leistungen auf Grundlage des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) sowohl für Vertragsärzte als auch für Krankenhäuser erschweren. Zugleich sieht der Verband im vorliegenden Verordnungsentwurf jedoch erhebliche Mängel und Inkongruenzen und fordert konkrete Nachbesserungen.

Besonders für die anästhesiologische Leistungserbringung sieht der BDA erhebliche Probleme hinsichtlich der Umsetzbarkeit des vorgeschlagenen Entwurfs. Dabei macht der Berufsverband vor allem im Bereich der Abrechnung, der Zuordnung von Leistungsanteilen sowie bei der vertragsärztlichen Zulassung und bei Kooperationen der Leistungserbringer auf erhebliche Schwierigkeiten aufmerksam.

So kritisiert der BDA vor allem, dass der Entwurf eine transparente Darlegung der Kalkulation der einzelnen Hybrid-DRGs schuldig bleibt, weil die Zeiträume, für die sie gelten sollen, und damit die durch die Pauschalen vergüteten Leistungen ungenau definiert werden.

Darüber hinaus soll im vertragsärztlichen Bereich ebenso wie schon im Krankenhaus ein sogenannter DRG-Grouper eingesetzt werden, der jedoch für den ambulanten Bereich unbrauchbar ist und zudem hohe Kosten verursacht.

Der Entwurf geht von einem einzigen abrechnenden Leistungserbringer aus, der aus der abgerechneten Pauschale alle beteiligten Ärztinnen und Ärzte vergüten soll. Der BDA fordert hingegen, dass anästhesiologische Leistungen separat abgerechnet werden können, zum einen, um den Anreiz zur Ambulantisierung zu unterstützen und zum anderen, um die Abhängigkeit von Anästhesistinnen und Anästhesisten und den Vorwurf der Scheinselbständigkeit zu verhindern. Selbiges hatten u. a. anästhesiologische Delegierte und weitere Unterstützer bereits beim Deutschen Ärztetag 2023 in einem Antrag gefordert, der an den Vorstand der Bundesärztekammer verwiesen wurde.

Ein weiterer umstrittener Punkt des Referentenentwurfs ist für den BDA die Forderung, dass Leistungserbringer, die Hybrid-DRGs abrechnen, eine Erklärung abgeben müssen, dass keine anderen Leistungserbringer die Leistung über den EBM abrechnen. Das sieht der BDA nicht nur als unpraktikabel an, sondern befürchtet auch erhebliche haftungsrechtliche Risiken.

Paradigmenwechsel in der Vergütung ärztlicher Leistungen

Zudem komme es zu einem Paradigmenwechsel in der Vergütung ärztlicher Leistungen. Der Entwurf sieht für die Hybrid-DRGs normativ festgelegte und nicht transparent hergeleitete Vergütungen in Euro vor – ohne Möglichkeit diese an zukünftige Kostenentwicklungen anzupassen. Der BDA fordert daher, die Bewertungen – wie bisher im DRG-System – als Bewertungsrelation mit Kopplung an den jeweiligen Bundesbasisfallwert darzustellen.

Hier zieht der Verband einen Vergleich zu der seit 27 Jahren nicht mehr angepassten Gebührenordnung für Ärzte. Eine Anpassung der Bewertungen unterliege damit – wie bei der GOÄ – dem politischen Willen des jeweiligen Bundesministers und könnte künftig nur durch eine weitere Verordnung des BMG erfolgen.


Angesichts all dieser Schwächen und Unstimmigkeiten lehnt der BDA den vorliegenden Gesetzesentwurf ab. Ohne die von ihm geforderten Änderungen sei eine sektorengleiche Förderung der Ambulantisierung nicht erreichbar.

 

BSG-Urteil zu Poolärzten: BDA regt Änderungen im Sozialgesetzbuch an

Details
Erstellt: 09. November 2023

Nürnberg. Inmitten der aktuellen Diskussionen um die Sozialversicherungspflicht ärztlicher Tätigkeiten im Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen macht der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) darauf aufmerksam, dass die aktuellen Regelungen ebenso die politisch gewünschten sektorübergreifenden Kooperationen im Gesundheitswesen verhindern und damit die von der Bundesregierung gesetzten gesundheitspolitischen Ziele gefährden. Die Lösung der Problematik liegt dabei für den BDA klar auf der Hand: Einzelne Passagen der zu Grunde liegenden Artikel im Sozialgesetzbuch müssen angepasst werden – und zwar zügig. Eine entsprechende Stellungnahme hat der Verband in den vergangenen Tagen an das Gesundheits- sowie das Arbeitsministerium geschickt.


Die Intention des Gesetzgebers ist klar: Intersektorale Kooperation und Ambulantisierung soll gefördert und ausgebaut werden – gerade auch im Rahmen der anstehenden gesundheitspolitischen Reformen. Ausdrücklich ist bei ambulanten Operationen die Kooperation zwischen Kliniken und niedergelassenen Vertragsärzten erwünscht. Im Vertrag zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft wurde eine Regelung zur intersektoralen Kooperation bereits festgelegt.


Vor diesem Hintergrund macht der BDA deutlich, dass die Sozialversicherungspflicht, die jüngst in der Entscheidung des Bundessozialgerichts für den Bereich der kassenärztlichen Notdienste betont wurde, ebenso den Kooperationen von Ärztinnen und Ärzten mit anderen Leistungserbringern und Institutionen im Gesundheitswesen im Wege steht. Der BDA hatte in anderen Zusammenhängen immer wieder auf die Problematik aufmerksam gemacht. Das aktuelle Urteil bestätigt den Verband nun einmal mehr in der Dringlichkeit seines Vorstoßes.


Vertragsärzte können als scheinselbständig eingestuft werden


Die größte Herausforderung besteht laut BDA darin, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) eine gesetzlich geforderte Kooperation als Scheinselbstständigkeit einstufen kann. Erste Fälle sind dem Berufsverband bereits bekannt. Um Konflikte mit der DRV und Nachforderungen der Sozialversicherungsträger zu vermeiden, müssen die Kooperationspartner aufgrund der aktuellen Rechtslage daher häufig den äußerst komplizierten Weg einer Teil-Anstellung mit Arbeitsvertrag wählen. Das birgt zusätzliche Risiken für niedergelassene Vertragsärzte, da sie nur in begrenztem Umfang beschäftigt werden können, um ihre Kassenärztliche Vereinigungszulassung nicht zu gefährden.


Diese Beschränkungen und Risiken behindern die Bildung von dringend benötigten Kooperationen und konterkarieren damit die vom Gesetzgeber gewünschte sektorenübergreifende Versorgung. „Angesichts des bestehenden Fachkräftemangels und der steigenden Nachfrage nach Ärztinnen und Ärzten ist hier dringender Handlungsbedarf erforderlich“, macht die Präsidentin des BDA, Prof. Dr. Grietje Beck, deutlich.


Um dieser Fehlentwicklung entgegenzuwirken, fordert der BDA bei den anstehenden Reformen grundsätzliche Gesetzesänderungen. Konkret schlägt der Verband dabei einige Änderungen an den Gesetzestexten im Sozialgesetzbuch vor. Dabei müsste nach Willen des BDA vor allem festgeschrieben werden, dass „die Tätigkeit im Rahmen einer auf Gesetz beruhenden vertraglichen Kooperation keine Beschäftigung“ ist sowie, dass „Einnahmen aus Tätigkeiten als Arzt im Rahmen einer auf Gesetz beruhenden vertraglichen Kooperation nicht beitragspflichtig“ sind und demzufolge keine Meldepflichten für sie bestehen.


Ferner sollte im Gesetzestext festgehalten werden, dass Vertragsärztinnen und -ärzte ihre Leistungen gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen, wenn sie ambulante Anästhesien auf Grundlage einer vertraglichen Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus in der Klinik erbracht haben.


Die vorgeschlagenen Änderungen können laut BDA die bestehenden sozialversicherungsrechtlichen Beschränkungen auflösen und die gewünschte Kooperation - auch im Notdienst - ermöglichen und erleichtern. „Das sollte unser aller Ziel sein, um die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten auch für die Zukunft zu sichern“, erklärt BDA-Präsidentin Beck.

 

Die komplette Stellungnahme des BDA finden Sie hier: pdf Stellungnahme Kooperationen Scheinselbständigkeit BDA (161 KB)

 

Hybrid-DRGs: BDA veröffentlicht Stellungnahme zum Referentenentwurf

Details
Erstellt: 07. November 2023

In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf für eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums zu Hybrid-DRGs hat der BDA deutliche Kritik geäußert.

Die Stellungnahme finden Sie hier: pdf Stellungnahme Hybrid DRG (897 KB)

Stellungnahme des BDA zu Kooperationen im Gesundheitswesen

Details
Erstellt: 06. November 2023

im Zuge der aktuellen Diskussionen um die Sozialversicherungspflicht von Ärztinnen und Ärzten im KV-Notdienst macht der BDA auf essentielle Probleme bei ärztlichen Kooperationen im Gesundheitswesen aufmerksam. Sollten diese nicht gelöst werden, sieht der BDA die von der Bundesregierung angestrebten gesundheitspolitischen Ziele gefährdet. 

Der Berufsverband hat daher in einer Stellungnahme an das Bundesministerium für Gesundheit sowie an das Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales auf die Problematik aufmerksam gemacht - und Lösungsansätze geliefert.

Die Stellungnahme finden Sie hier: pdf Stellungnahme Kooperationen Scheinselbständigkeit BDA (161 KB)

 

 

Parlamentarischer Abend war erster Aufschlag für Gespräche mit Politik

Details
Erstellt: 19. Oktober 2023

Berlin/Nürnberg. Finanzierung, Ambulantisierung, Fachkräftemangel: Das deutsche Krankenhauswesen steht in den kommenden Jahren vor massiven Umstrukturierungen. Auch der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) stimmt dabei der einhelligen Meinung zu: Um die Kliniken in eine sichere Zukunft zu führen, braucht es eine Krankenhausreform. Dennoch bereiten die bisher vorgelegten Reformvorschläge des Bundesgesundheitsministeriums den Anästhesistinnen und Anästhesisten große Sorgen – denn sie bilden die Leistungen des Fachgebietes Anästhesiologie, das mit seinen fünf Säulen Anästhesie, Intensiv-, Notfall-, Schmerz- und Palliativmedizin äußerst breit aufgestellt ist, nur unzureichend ab.


Entsprechend stand der Parlamentarische Abend, zu dem der Berufsverband zum Weltanästhesietag in die historische Kulisse der Hörsaalruine der Berliner Charité eingeladen hatte, unter der leicht provokativen Überschrift: „Wisst ihr eigentlich, wie wichtig wir sind?“


In seinem Eingangsreferat machte der gesundheitspolitische Sprecher des BDA, Dr. Markus Stolaczyk, deutlich: Über 27.000 Fachärzte für Anästhesiologie sind momentan im ambulanten und stationären Bereich beschäftigt. Damit sind sie eine der größten Berufsgruppen innerhalb der Medizin und versorgen über zehn Millionen Patientinnen und Patienten im Jahr – an allen 365 Tagen, rund um die Uhr.


Definition als Querschnittsfach spiegelt Komplexität des Fachgebiets nicht wider


BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck machte den etwa 25 geladenen Gästen aus Politik, medizinischen Fachverbänden und der Bundesärztekammer zudem beispielhaft deutlich: „Wir versorgen größtenteils die Notfälle, wir betreuen die Schockräume und auch die Intensivstationen, wir begleiten die Patienten durch die OP, wir machen die Schmerztherapie hinterher und kümmern uns um die Palliativversorgung.“


Umso unverständlicher sei es, dass die Anästhesiologie in der Krankenhausreform bisher so wenig Beachtung fände. Die bislang im Reformvorhaben gewählte Formulierung, die Anästhesiologie als Querschnittsfach abzubilden und in Vorhaltepauschalen zu hinterlegen, spiegele die Komplexität des Fachgebietes, aber auch die der Krankenhauslandschaft nicht wider. Anästhesisten besetzten nicht den Querschnitt der Behandlungen, sondern nahezu alle wichtigen Schnittstellen im Klinik- und Praxisbetrieb. Als solche seien sie von existenzieller Bedeutung in der Versorgung der Patientinnen und Patienten. „Ohne uns geht es meist nicht“, erklärte Prof. Beck.

 
Um sich darüber auszutauschen, aber auch um politische Entscheidungsträger zu sensibilisieren, war Johanna Sell, Leiterin der Unterabteilung 21 – Gesundheitsversorgung und Krankenhauswesen – im Bundesministerium für Gesundheit anschließend eingeladen, auf dem Podium Platz zu nehmen. Unter der souveränen Moderation des Journalisten Knut Elstermann diskutierte sie zusammen mit Dr. Susanne Johna, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer und Vorsitzende des Marburger Bundes, Prof. Dr. Erika Raab, Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling und Geschäftsführerin des Kreisklinikums Großgerau, sowie Prof. Dr. Grietje Beck und Dr. Markus Stolaczyk von Seiten des BDA.


Der Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung wird zu wenig Beachtung geschenkt


Eine große Bandbreite an Themen wurde dabei angesprochen: vom tatsächlichen Stand der Dinge in Sachen Krankenhausreform über die Auswirkungen der unklaren Finanzierung der Weiterbildung junger Anästhesistinnen und Anästhesisten, den Grad an Bürokratisierung, der die Kolleginnen und Kollegen in der Ausübung ihres Berufes hemme, bis hin zum schon jetzt vorherrschenden Fachkräftemangel.


Für den Berufsverband blickte Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck am Ende in die Zukunft: „Dies war für uns ein erster Aufschlag, mit den Politikern ins Gespräch zu kommen, und dem werden hoffentlich weitere folgen. Wir möchten uns einbringen und: Wir sollten uns auch einbringen dürfen.“ Der BDA stehe für Gespräche, Hintergrundwissen und Lösungsvorschläge immer zur Verfügung – und werde nicht nachlassen, für die berufspolitischen Interessen seines Faches zu kämpfen.  

 

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