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Positionspapier zur Zukunft der Notfallmedizin: DGAI und BDA setzen auf gezielte Weiterbildungsreformen

Details
Erstellt: 04. September 2024

Nürnberg. Um die Qualität der notfallmedizinischen Versorgung in Deutschland auch zukünftig sicherzustellen, haben sich die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) und der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) in einem Grundsatzpapier, veröffentlicht in der Fachzeitschrift „Anästhesiologie & Intensivmedizin“, für komplementäre Ergänzungen der in den jeweiligen Facharztweiterbildungen erworbenen Qualifikationen und die deutschlandweite Einführung der Zusatzweiterbildung „Notfallmedizin“ ausgesprochen.

„Anästhesistinnen und Anästhesisten leisten aufgrund ihrer spezialisierten Fachkenntnisse einen entscheidenden Beitrag zur hohen Qualität der notfallmedizinischen und katastrophenmedizinischen Versorgung im prähospitalen wie im stationären Bereich“, erklärt der Autorenkreis unter der Leitung von DGAI-Präsident Prof. Dr. Benedikt Pannen. Um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden, sei jedoch eine Anpassung der Qualifikationen notwendig. Eine gezielte Betrachtung der vier Bereiche der Notfallmedizin – prähospitale Notfallmedizin, Zentrale Notaufnahme, Medical Emergency Teams und Krankenhausalarm- und -einsatzplanung – ermögliche eine bedarfsgerechte Weiterbildung.

Flächendeckende Einführung der Zusatzweiterbildung "Notfallmedizin"

Um einen einheitlichen Qualifikationsstandard in der prähospitalen Notfallmedizin zu gewährleisten, setzen sich DGAI und BDA für eine Vereinheitlichung der Qualifizierungskriterien zur Notärztin bzw. zum Notarzt ein und fordern die flächendeckende Einführung der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ sowie die gleichzeitige Abschaffung der Fachkunde „Rettungsdienst“. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zählen außerdem: die verpflichtende Teilnahme an NASIM25-Kursen, Einführung ergänzender und finanzierter Pflichtfortbildungen vor und nach dem Erwerb der Zusatzweiterbildung und der Ausbau telenotfallmedizinischer Strukturen.

DGAI und BDA fordern zudem eine stärkere Einbindung der Anästhesiologie in die Notfallversorgung in Zentralen Notaufnahmen durch Rotationskonzepte vor und nach Abschluss der Facharztweiterbildung. Dazu gehört die Anerkennung einer sechsmonatigen Rotation in die Zentrale Notaufnahme auch für die Weiterbildung zum Facharzt bzw. zur Fachärztin für Anästhesiologie. Danach kann die zweijährige Zusatzweiterbildung „Klinische Akut- und Notfallmedizin“ in der Notaufnahme durch eine Rotation aus der Anästhesiologie realisiert werden.

Patienten aller Altersgruppen profitieren von der notfallmedizinischen Expertise der Anästhesisten, auch im Rahmen der Versorgung durch Medical Emergency Teams (METs). Da es bisher keine einheitlichen Qualifikationskriterien für das MET-Personal gibt, fordern DGAI und BDA die Etablierung einer Mindestqualifikation für die Teammitglieder und ein regelmäßiges Reanimationstraining.

Besonders geeignet in der Krankenhaus- und Einsatzplanung

Aufgrund ihrer interdisziplinären Vernetzung und Erfahrung sind Anästhesistinnen und Anästhesisten darüber hinaus besonders geeignet für leitende Positionen in der Krankenhausalarm- und Einsatzplanung (KAEP) sowie im Katastrophenschutz. Damit sie in Klinikeinsatzleitungen und bei der Bewältigung von Großschadensfällen effektiv mitwirken können, sprechen sich DGAI und BDA für Kompetenzen wie die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, die Qualifikation als Leitender Notarzt sowie für Erfahrung in leitenden Funktionen aus.  

DGAI und BDA betonen die Bedeutung interdisziplinärer und interprofessioneller Zusammenarbeit und kontinuierlicher Weiterbildung, um die Qualität der Notfallversorgung in Deutschland zu sichern. Dafür bedarf es grundsätzlich auch die Finanzierung der jeweiligen Fortbildungen und Qualifikationen durch die Kostenträger.

Durch die vorgeschlagenen gezielten Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen könne eine optimierte notfallmedizinische Versorgung gewährleistet und die Leistungsfähigkeit langfristig gesichert werden. Die Einführung eines eigenständigen Facharztes für Notfallmedizin halten die beiden Verbände vor diesem Hintergrund nicht für zielführend.

 

Notfallmedizin: DGAI und BDA setzen auf gezielte Weiterbildungsreformen

Details
Erstellt: 04. September 2024

Nürnberg. Um die Qualität der notfallmedizinischen Versorgung in Deutschland auch zukünftig sicherzustellen, haben sich die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) und der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) in einem Grundsatzpapier, veröffentlicht in der Fachzeitschrift „Anästhesiologie & Intensivmedizin“, für komplementäre Ergänzungen der in den jeweiligen Facharztweiterbildungen erworbenen Qualifikationen und die deutschlandweite Einführung der Zusatzweiterbildung „Notfallmedizin“ ausgesprochen.

„Anästhesistinnen und Anästhesisten leisten aufgrund ihrer spezialisierten Fachkenntnisse einen entscheidenden Beitrag zur hohen Qualität der notfallmedizinischen und katastrophenmedizinischen Versorgung im prähospitalen wie im stationären Bereich“, erklärt der Autorenkreis unter der Leitung von DGAI-Präsident Prof. Dr. Benedikt Pannen. Um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden, sei jedoch eine Anpassung der Qualifikationen notwendig. Eine gezielte Betrachtung der vier Bereiche der Notfallmedizin – prähospitale Notfallmedizin, Zentrale Notaufnahme, Medical Emergency Teams und Krankenhausalarm- und -einsatzplanung – ermögliche eine bedarfsgerechte Weiterbildung.

Flächendeckende Einführung der Zusatzweiterbildung "Notfallmedizin"

Um einen einheitlichen Qualifikationsstandard in der prähospitalen Notfallmedizin zu gewährleisten, setzen sich DGAI und BDA für eine Vereinheitlichung der Qualifizierungskriterien zur Notärztin bzw. zum Notarzt ein und fordern die flächendeckende Einführung der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ sowie die gleichzeitige Abschaffung der Fachkunde „Rettungsdienst“. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zählen außerdem: die verpflichtende Teilnahme an NASIM25-Kursen, Einführung ergänzender und finanzierter Pflichtfortbildungen vor und nach dem Erwerb der Zusatzweiterbildung und der Ausbau telenotfallmedizinischer Strukturen.

DGAI und BDA fordern zudem eine stärkere Einbindung der Anästhesiologie in die Notfallversorgung in Zentralen Notaufnahmen durch Rotationskonzepte vor und nach Abschluss der Facharztweiterbildung. Dazu gehört die Anerkennung einer sechsmonatigen Rotation in die Zentrale Notaufnahme auch für die Weiterbildung zum Facharzt bzw. zur Fachärztin für Anästhesiologie. Danach kann die zweijährige Zusatzweiterbildung „Klinische Akut- und Notfallmedizin“ in der Notaufnahme durch eine Rotation aus der Anästhesiologie realisiert werden.

Patienten aller Altersgruppen profitieren von der notfallmedizinischen Expertise der Anästhesisten, auch im Rahmen der Versorgung durch Medical Emergency Teams (METs). Da es bisher keine einheitlichen Qualifikationskriterien für das MET-Personal gibt, fordern DGAI und BDA die Etablierung einer Mindestqualifikation für die Teammitglieder und ein regelmäßiges Reanimationstraining.

Besonders geeignet in der Krankenhaus- und Einsatzplanung

Aufgrund ihrer interdisziplinären Vernetzung und Erfahrung sind Anästhesistinnen und Anästhesisten darüber hinaus besonders geeignet für leitende Positionen in der Krankenhausalarm- und Einsatzplanung (KAEP) sowie im Katastrophenschutz. Damit sie in Klinikeinsatzleitungen und bei der Bewältigung von Großschadensfällen effektiv mitwirken können, sprechen sich DGAI und BDA für Kompetenzen wie die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, die Qualifikation als Leitender Notarzt sowie für Erfahrung in leitenden Funktionen aus.  

DGAI und BDA betonen die Bedeutung interdisziplinärer und interprofessioneller Zusammenarbeit und kontinuierlicher Weiterbildung, um die Qualität der Notfallversorgung in Deutschland zu sichern. Dafür bedarf es grundsätzlich auch die Finanzierung der jeweiligen Fortbildungen und Qualifikationen durch die Kostenträger.

Durch die vorgeschlagenen gezielten Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen könne eine optimierte notfallmedizinische Versorgung gewährleistet und die Leistungsfähigkeit langfristig gesichert werden. Die Einführung eines eigenständigen Facharztes für Notfallmedizin halten die beiden Verbände vor diesem Hintergrund nicht für zielführend.

 

Krankenhausreform: Pochen auf Fallzahlunabhängigkeit

Details
Erstellt: 28. August 2024

Berlin (pag) – Vor Ende der Sommerpause bringen sich Stakeholder im Gesundheitswesen in Sachen Krankenhausreform in Stellung. So fordern Krankenhausträger, Krankenkassen und die Deutsche Krebsgesellschaft fallzahlunabhängige Vorhaltepauschalen und regen einen Bevölkerungsbezug an.

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Behandlungsfehler: „Wegschauen ist keine Strategie“

Details
Erstellt: 28. August 2024

Berlin (pag) – Der Medizinische Dienst (MD) Bund erneuert bei der Vorstellung der „Jahresstatistik 2023 Behandlungsfehler-Begutachtung“ seine Forderung nach der bundesweiten Einführung eines verpflichtenden Registers für Never-Events (NE). NE sind schwerwiegende Ereignisse, bei denen Patienten zu Schaden kommen, und die durch Prävention sicher zu verhindern seien.

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IGES: Vorhaltung erfordert RSA-Anpassung

Details
Erstellt: 28. August 2024

Berlin (pag) – Den Zusammenhang zwischen Vorhaltevergütung und dem Risikostrukturausgleich (RSA) untersucht das IGES Institut in einer aktuellen Analyse, die der Presseagentur Gesundheit vorliegt. Fazit: Kommt die neue Finanzierungsform für Kliniken nach Bevölkerungsbezug, muss der RSA angepasst werden. Die Studie hat die Interessengemeinschaft Betriebliche Krankenversicherung (BKV) in Auftrag gegeben.

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