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BDA-Aktuelles

Notfallmedizin: DGAI und BDA setzen auf gezielte Weiterbildungsreformen

Details
Erstellt: 04. September 2024

Nürnberg. Um die Qualität der notfallmedizinischen Versorgung in Deutschland auch zukünftig sicherzustellen, haben sich die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) und der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) in einem Grundsatzpapier, veröffentlicht in der Fachzeitschrift „Anästhesiologie & Intensivmedizin“, für komplementäre Ergänzungen der in den jeweiligen Facharztweiterbildungen erworbenen Qualifikationen und die deutschlandweite Einführung der Zusatzweiterbildung „Notfallmedizin“ ausgesprochen.

„Anästhesistinnen und Anästhesisten leisten aufgrund ihrer spezialisierten Fachkenntnisse einen entscheidenden Beitrag zur hohen Qualität der notfallmedizinischen und katastrophenmedizinischen Versorgung im prähospitalen wie im stationären Bereich“, erklärt der Autorenkreis unter der Leitung von DGAI-Präsident Prof. Dr. Benedikt Pannen. Um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden, sei jedoch eine Anpassung der Qualifikationen notwendig. Eine gezielte Betrachtung der vier Bereiche der Notfallmedizin – prähospitale Notfallmedizin, Zentrale Notaufnahme, Medical Emergency Teams und Krankenhausalarm- und -einsatzplanung – ermögliche eine bedarfsgerechte Weiterbildung.

Flächendeckende Einführung der Zusatzweiterbildung "Notfallmedizin"

Um einen einheitlichen Qualifikationsstandard in der prähospitalen Notfallmedizin zu gewährleisten, setzen sich DGAI und BDA für eine Vereinheitlichung der Qualifizierungskriterien zur Notärztin bzw. zum Notarzt ein und fordern die flächendeckende Einführung der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ sowie die gleichzeitige Abschaffung der Fachkunde „Rettungsdienst“. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zählen außerdem: die verpflichtende Teilnahme an NASIM25-Kursen, Einführung ergänzender und finanzierter Pflichtfortbildungen vor und nach dem Erwerb der Zusatzweiterbildung und der Ausbau telenotfallmedizinischer Strukturen.

DGAI und BDA fordern zudem eine stärkere Einbindung der Anästhesiologie in die Notfallversorgung in Zentralen Notaufnahmen durch Rotationskonzepte vor und nach Abschluss der Facharztweiterbildung. Dazu gehört die Anerkennung einer sechsmonatigen Rotation in die Zentrale Notaufnahme auch für die Weiterbildung zum Facharzt bzw. zur Fachärztin für Anästhesiologie. Danach kann die zweijährige Zusatzweiterbildung „Klinische Akut- und Notfallmedizin“ in der Notaufnahme durch eine Rotation aus der Anästhesiologie realisiert werden.

Patienten aller Altersgruppen profitieren von der notfallmedizinischen Expertise der Anästhesisten, auch im Rahmen der Versorgung durch Medical Emergency Teams (METs). Da es bisher keine einheitlichen Qualifikationskriterien für das MET-Personal gibt, fordern DGAI und BDA die Etablierung einer Mindestqualifikation für die Teammitglieder und ein regelmäßiges Reanimationstraining.

Besonders geeignet in der Krankenhaus- und Einsatzplanung

Aufgrund ihrer interdisziplinären Vernetzung und Erfahrung sind Anästhesistinnen und Anästhesisten darüber hinaus besonders geeignet für leitende Positionen in der Krankenhausalarm- und Einsatzplanung (KAEP) sowie im Katastrophenschutz. Damit sie in Klinikeinsatzleitungen und bei der Bewältigung von Großschadensfällen effektiv mitwirken können, sprechen sich DGAI und BDA für Kompetenzen wie die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, die Qualifikation als Leitender Notarzt sowie für Erfahrung in leitenden Funktionen aus.  

DGAI und BDA betonen die Bedeutung interdisziplinärer und interprofessioneller Zusammenarbeit und kontinuierlicher Weiterbildung, um die Qualität der Notfallversorgung in Deutschland zu sichern. Dafür bedarf es grundsätzlich auch die Finanzierung der jeweiligen Fortbildungen und Qualifikationen durch die Kostenträger.

Durch die vorgeschlagenen gezielten Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen könne eine optimierte notfallmedizinische Versorgung gewährleistet und die Leistungsfähigkeit langfristig gesichert werden. Die Einführung eines eigenständigen Facharztes für Notfallmedizin halten die beiden Verbände vor diesem Hintergrund nicht für zielführend.

 

Rückgang der Videosprechstunden: BDA fordert Anpassungen

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Erstellt: 09. August 2024

Nürnberg. Aktuelle Analysen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) und der Techniker Krankenkasse zeigen einen deutlichen Rückgang bei der Anzahl der durchgeführten Videosprechstunden in Deutschland. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) nimmt diese Entwicklung zum Anlass, Anpassungen an der Ausgestaltung der Videosprechstunden zu fordern. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung könnten damit die Rahmenbedingungen für Videosprechstunden verbessern und den Zugang zu digitalen Beratungsangeboten erleichtern.

„Ambulant tätige Anästhesistinnen und Anästhesisten dürfen Videosprechstunden nur durchführen, wenn die Patientin oder der Patient bereits einmal persönlich in der Praxis vorstellig wurde. Diese Regelung stellt eine unnötige Hürde dar, die gerade im Hinblick auf die geplante Ambulantisierung durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hinderlich ist“, sagt Jörg Karst, Vertreter der ambulant und vertragsärztlich tätigen Anästhesistinnen und Anästhesisten im BDA.

Eine Neuregelung sei insbesondere für Patienten von Vorteil, die aufgrund von Mobilitätseinschränkungen, langen Anfahrtswegen oder beruflichen Verpflichtungen Schwierigkeiten haben, persönliche Termine wahrzunehmen. Diese Flexibilität kann den Zugang zur notwendigen anästhesiologischen Beratung erheblich erleichtern. Zusätzlich könne es auch eine Möglichkeit sein, Angehörige oder Betreuer leichter in die Besprechung einzubeziehen. Dies kann besonders wichtig sein, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen vor einer Operation vermittelt und verstanden werden. Angehörige können Fragen stellen und erhalten klare Anweisungen zur Vorbereitung und Nachsorge, was die gesamte Patientenbetreuung verbessern kann.

Videosprechstunden können eine Lücke schließen

„Die Möglichkeit einer Videosprechstunde könnte die Lücke zu einer umfassenden Videoaufklärung vor einer Operation schließen“, bilanziert Karst. Er betont, dass Anästhesistinnen und Anästhesisten durch Videosprechstunden bereits wichtige Rückschlüsse auf anatomische Gegebenheiten ziehen könnten, die für die Beatmung während einer Operation relevant sind. „Wer als Anästhesist seine Patienten und deren Gesichts- und Halsregion im Video sehen kann, kann eventuelle Schwierigkeiten bei der Beatmung frühzeitig erkennen“, erklärt Karst. „Das ist besonders wichtig, da es sich bei diesen Gesprächen nach der Überweisung durch den Operateur in der Regel um Erstkontakte handelt.“ Nach der videobasierten Anamnese könne eine körperliche Untersuchung auch am Tag der Operation durchgeführt werden. „Oder der Anästhesist entscheidet nach dem Videokontakt, die Patientin oder den Patienten persönlich einzubestellen und vereinbart gleichzeitig einen Termin.“

Dr. Frank Vescia, Vizepräsident des BDA, ergänzt: „Wenn die Krankenkassen diese Änderung nicht generell wollen, sollten sie zumindest für die Anästhesiologie eine Sonderregelung vereinbaren. Die aktuelle Situation jedenfalls behindert eine effiziente und patientenfreundliche Versorgung.“

„Auch viele Kliniken wünschen sich eine Erweiterung der digitalen und Video-Prämedikation als Zukunftsprojekt“, erklärt BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck, die sich als Direktorin der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin des Universitätsklinikums Mannheim ebenfalls dafür einsetzt. Für eine umfassende Umsetzung bedarf es allerdings zuvor einer rechtlichen Abklärung der Unterschriftspflicht, um die rechtlichen Rahmenbedingungen klar zu definieren und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.

Um eine zeitgemäße und effektive Patientenversorgung sicherzustellen, sei es höchste Zeit, die Regelungen für Videosprechstunden anzupassen.  

 

BDA ruft zur Teilnahme an „Woche der Wiederbelebung 2024“ auf

Details
Erstellt: 06. August 2024

Nürnberg. Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) sowie der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) rufen einmal mehr zur Beteiligung an der „Woche der Wiederbelebung 2024“ auf, die in diesem Jahr vom 16. bis 22. September 2024 stattfinden wird. Ziel dieser Aktionswoche ist es, das Bewusstsein für die Bedeutung von Reanimation durch Ersthelfende zu schärfen und die Kenntnisse in den Techniken der Wiederbelebung in der Bevölkerung durch flächendeckende Trainings zu verbessern.

„Jedes Jahr erleiden in Deutschland rund 100.000 Menschen einen plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand. Schnelle Hilfe durch Ersthelfende, die den Vorfall beobachten, kann ihre Überlebenschancen drastisch erhöhen“, erklärt Prof. Dr. Jan-Thorsten Gräsner, Sprecher der Sektion Notfallmedizin in der DGAI. Die Zahlen des Deutschen Reanimationsregisters zeigen jedoch, dass nur in etwas mehr als der Hälfte der Fälle Ersthelfende mit der Wiederbelebung beginnen. „Viele Menschen haben Angst, etwas falsch zu machen und zögern daher“, so Prof. Gräsner, der zugleich Sprecher des Organisationskomitees des Deutschen Reanimationsregisters ist. „Dabei ist das einzige Fehler, den man machen kann, nichts zu tun.“

Aktionen, Veranstaltungen und Informationen planen

Die Kampagne „Ein Leben retten. 100 pro Reanimation“ und die „Woche der Wiederbelebung“, die DGAI und BDA 2012 ins Leben gerufen haben, setzen genau hier an und wollen aufklären. So rufen die beiden Verbände auch 2024 wieder Rettungsdienste, Kliniken, Hilfsorganisationen und Feuerwehren auf, die Woche der Wiederbelebung zu nutzen, um mit verschiedenen Aktionen und Schulungen auf das Thema aufmerksam zu machen und Menschen in Reanimationstechniken zu schulen. Veranstaltungen wie öffentliche Trainings, Infoveranstaltungen und Demonstrationen können dazu beitragen, das Wissen und die Bereitschaft zur Laienreanimation weiter zu erhöhen. DGAI und BDA unterstützen diese Bemühung mit der Bereitstellung von Informationsmaterialen wie Flyern und Taschenkarten mit der Anleitung (auch in verschiedenen Sprachen), Teilnehmerurkunden und Postern, die alle Beteiligten auf der Kampagnen-Website www.einlebenretten.de kostenlos downloaden können.

„Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, die Überlebenschancen bei Herz-Kreislauf-Stillständen weiter zu verbessern. Jede geschulte Person kann im Ernstfall den Unterschied zwischen Leben und Tod ausmachen“, ruft DGAI-Präsident Prof. Dr. Benedikt Pannen auf.

Die Schirmherrschaft der Woche der Wiederbelebung liegt auch in diesem Jahr wieder beim Bundesgesundheitsministerium. „Aus voller Überzeugung habe ich dafür die Schirmherrschaft übernommen“, schreibt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in seinem Grußwort.

Flächendeckende Reanimationstrainings in Schulen gefordert

Seit Jahren fordern DGAI und BDA in diesem Zusammenhang die flächendeckende Einführung regelmäßiger Reanimationstrainings in weiterführenden Schulen. Einen ersten Erfolg konnten die Beteiligten dabei 2014 feiern, als die Kultusministerkonferenz der Länder sich dafür ausgesprochen hat, dies in die Lehrpläne der einzelnen Bundesländer aufzunehmen. Die Umsetzung dieser Empfehlung erfolgt jedoch uneinheitlich und längst noch nicht flächendeckend. Nordrhein-Westfalen (NRW) und Baden-Württemberg sind Vorreiter, wobei NRW bei der Organisation von der Stiftung Deutsche Anästhesiologie unterstützt wird.  In vielen anderen Bundesländern hängt die Durchführung von Wiederbelebungskursen hingegen stark vom Engagement einzelner Lehrkräfte und der Unterstützung durch örtliche Rettungsorganisationen ab. „Es gibt viele motivierte Einzelinitiativen, aber einheitliche Programme fehlen häufig noch“, so BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck.

Daher bekräftigen DGAI und BDA nochmals die Notwendigkeit der flächendeckenden Einführung von Reanimationsunterricht in Schulen: „Es ist entscheidend, dass Schülerinnen und Schüler schon früh lernen, wie sie im Ernstfall durch eine Herzdruckmassage Leben retten können, denn Forschungsergebnisse zeigen, dass Menschen, die bereits in jungen Jahren Reanimationstechniken erlernen, diese Fähigkeiten eher beibehalten und im Notfall anwenden können“, erklärt Prof. Gräsner. Damit schaffe die kontinuierliche Ausbildung von Schülerinnen und Schülern in lebensrettenden Maßnahmen eine breite Basis an kundigen Ersthelfenden in der Gesellschaft, was langfristig zu einer höheren Überlebensrate bei Herzstillständen und anderen Notfällen führt.

"Prüfen, Rufen, Drücken"

„Wir müssen uns immer vor Augen halten, dass der plötzliche Herz-Kreislauf-Stillstand zu den zeitkritischsten Notfällen zählt“, so Prof. Gräsner. „Wenn nicht innerhalb von fünf Minuten nach dem Herzstillstand einfache Maßnahmen wie die Herzdruckmassage durchgeführt werden, sinken die Überlebenschancen erheblich. Der Rettungsdienst kann aber fast nie innerhalb dieser Zeit direkt beim Betroffenen sein. Umso wichtiger ist es, dass Ersthelfende sofort mit der Reanimation beginnen und dies so lange fortsetzen, bis der Rettungsdienst und der Notarzt vor Ort sind.“

Einfach zu merken ist daher der Dreiklang „Prüfen, Rufen, Drücken“, der Leben retten kann: Das Bewusstsein prüfen, den Notruf 112 wählen und mit der Herzdruckmassage beginnen.

 

Poolärzte: BDA begrüßt Einigung, stellt aber Gerichtsfestigkeit in Frage

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Erstellt: 18. Juli 2024

Nürnberg. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) begrüßt die jüngsten Pläne der Bundesministerien für Arbeit und Gesundheit zur Lösung der Problematik der Sozialversicherungspflicht für Poolärzte, also freiberuflich tätige Ärztinnen und Ärzte im vertragsärztlichen Notdienst. Mehrere Medien hatten von dem geplanten Kompromiss berichtet. Demnach sieht dieser vor, dass Poolärzte künftig als Selbstständige gelten und somit nicht sozialversicherungspflichtig sind, was einen wichtigen Fortschritt für die vertragsärztlichen Notdienste in Deutschland darstellt. Sollte dies tatsächlich so geregelt werden, warnt der BDA jedoch vor den Unsicherheiten hinsichtlich der langfristigen Gerichtsfestigkeit – und macht in diesem Sinne Änderungsvorschläge.

Nach monatelangen Diskussionen und dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG), das freiberuflich tätige Ärztinnen und Ärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst als sozialversicherungspflichtig einstufte, hatten der BDA sowie zahlreiche andere Ärzteverbände dringend Ausnahmeregelungen gefordert. Die nun vorgelegten Pläne bieten eine Lösung, indem sie die Sozialversicherungspflicht von Poolärzten durch bestimmte Bedingungen, wie die Abrechnung mit eigener Arztnummer und die Zahlung eines Nutzungsentgelts für KV-Einrichtungen, umgehen.

„Wenngleich nicht perfekt, so ist die Einigung doch ein Schritt in die richtige Richtung und zeigt, dass die kontinuierlichen Bemühungen des BDA und weiterer Ärzteverbände Früchte tragen“, erklärt BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck. „Die Entlastung der freiberuflich tätigen Ärztinnen und Ärzte von der Sozialversicherungspflicht ist essentiell, um die Funktionsfähigkeit der Bereitschaftsdienste zu gewährleisten und die intersektorale Zusammenarbeit zu fördern.“
BDA hatte rechtliche Absicherung durch Änderungen im Sozialgesetzbuch vorgeschlagen

Der BDA hatte in einer Stellungnahme an das Gesundheits- sowie das Arbeitsministerium konkrete Gesetzesänderungen im Sozialgesetzbuch vorgeschlagen, um die Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und Kliniken rechtlich abzusichern und die von der Bundesregierung gewünschten gesundheitspolitischen Ziele zu unterstützen. Insbesondere forderte der BDA, dass Tätigkeiten im Rahmen gesetzlicher Kooperationen nicht als Beschäftigung gewertet und somit nicht sozialversicherungspflichtig sein sollten. Konkret schlug der BDA folgende Änderungen vor:

  1. Festschreibung der Nicht-Beschäftigung: Tätigkeiten im Rahmen einer auf Gesetz beruhenden vertraglichen Kooperation sollen keine Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne darstellen.
  2. Befreiung von der Beitragspflicht: Einnahmen aus ärztlichen Tätigkeiten im Rahmen einer solchen Kooperation sollen nicht beitragspflichtig sein, wodurch auch keine Meldepflichten entstehen.
  3. Abrechnung von Leistungen: Vertragsärztinnen und -ärzte sollen ihre Leistungen gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen können, wenn sie ambulante Anästhesien im Rahmen einer vertraglichen Zusammenarbeit mit einem Krankenhaus erbracht haben.

Jörg Karst, Vertreter der ambulant und vertragsärztlich tätigen Anästhesistinnen und Anästhesisten im BDA, kommentiert: „Unsere Forderungen werden im Kern erfüllt, wenn auch auf einem gänzlich anderen Weg. Der untergesetzliche Ansatz birgt jedoch Unsicherheiten hinsichtlich der Gerichtsfestigkeit, anders als unser Vorschlag, der eine gesetzliche Verankerung im Sozialgesetzbuch VI vorsah.“ Demnach empfiehlt der BDA allen Beteiligten dringend, nochmals über seinen Alternativvorschlag nachzudenken.

„Angesichts des bestehenden Fachkräftemangels und der steigenden Nachfrage nach Ärztinnen und Ärzten ist es von höchster Wichtigkeit, dass Kooperationen im Gesundheitswesen nicht durch unnötige sozialversicherungsrechtliche Hürden behindert werden“, betont Prof. Dr. Beck. „Wir hoffen, dass eine baldige Einigung die nötige Flexibilität und Rechtssicherheit bietet, um eine bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten auch in Zukunft zu gewährleisten.“

Der BDA wird den weiteren Verlauf der Implementierung der neuen Regelungen genau beobachten und sich weiterhin für eine gesetzliche Verankerung einsetzen, um langfristige Rechtssicherheit zu gewährleisten.

 

Krankenhausreform: Positionen und Aktivitäten von BDA und DGAI

Details
Erstellt: 12. Juli 2024

Seit 2023 setzen sich der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) und die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) an vielen unterschiedlichen Stellen intensiv für die Belange der Anästhesiologie in der aktuellen Krankenhausreform und weiteren gesundheitspolitischen Gesetzesvorhaben ein.

Die Verbände spielen eine entscheidende Rolle im Gesundheitssystem, indem sie die Bedeutung der Anästhesiologie hervorheben und konkrete politische Forderungen formulieren, um die Versorgungssicherheit und Qualität in der Anästhesiologie zu gewährleisten und eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung zu sichern.

Welche Kernforderungen sie dabei haben und wie die Strategie dafür ist, diese in den politischen Kurs einzubringen, lesen Sie in der Zusammenfassung im angehängten pdf.

pdf Aktivitäten sowie Positionierungen von BDA und DGAI im Rahmen der Krankenhausreform 11 07 2024 (154 KB)

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