BDA - Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V. BDA - Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V.
  • facebook
  • youtube
  • xing
  • rss
  • DGAI
  • eng
  • my BDA

Sidebar

  • Aktuelles
    • 175 Jahre Anästhesie
      • Anästhesie-Show
        • Show - ungekürzt
        • Show - Zusammenfassung
        • Grußwort Jens Spahn
        • Grußwort Helge Braun
        • Show - Faszination Anästhesie
        • Show - Anästhesie gestern und heute
        • Show - Herausforderungen für Intensiv- und Notfallmedizin
        • Show - Anästhesisten in Schmerztherapie und Palliativmedizin
        • Show - Erinnerungen an alte Zeiten
        • Show - Zukunft und Erwartungen
        • Portrait Patientin Christine Sothmann
        • Meilensteine
        • Forschung in der Anästhesie
        • Zukunft der Anästhesie
      • digitaler Aktionskoffer
      • Filme-Podcasts
      • Pressemappe
    • BDA-Aktuelles
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungskalender
    • Zur Wahl gestellt
  • Wir über uns
    • Der Verband
      • About us
      • Geschäftsstelle
      • Satzung
      • Geschäftsordnungen
        • Kommissionen & Arbeitskreise
        • Landesverbände
        • DIVI-Delegierte
        • KONA
        • Verlautbarungen
      • Beitragsordnung
      • Wahlordnung
      • Ehrungen
      • Geschichte
    • Präsidium und Ausschuss
    • Landesverbände
    • Kommissionen
      • Arbeitsausschuss Bluttransfusion DGAI & BDA
      • Gebührenkommission
      • Gesundheitsschutz am anästhesiologischen Arbeitsplatz
      • Kommission Digitalisierung
      • Kommission Fortbildung AINSP
      • Kommission OP-Management
      • Kommission Personalmanagement
      • Kommission Weiterbildung
      • Kommission Wellbeing, Diversität und Chancengleichheit in der Anästhesiologie
      • Niedergelassene Anästhe- sisten (KONA)
    • Arbeitskreise
      • Gemeinsamer Arbeitskreis Anästhesie und Recht
      • Gemeinsamer Arbeitskreis Palliativmedizin
      • Interdisziplinärer Arbeitskreis Ophthalmoanästhesie
      • Interdisziplinärer Arbeitskreis Zahnärztliche Anästhesie (IAZA)
    • Foren
      • Vertragsärztliche Anästhesie
      • Forum Nachhaltigkeit in  der Anästhesiologie
      • Forum Anästhesistinnen im BDA
    • youngBDA
    • Die Mitgliedschaft
      • Mitgliederportal
      • Mitgliedsbeiträge
      • Jetzt Mitglied werden!
    • BDA-App
    • A&I Verbandszeitschrift
    • Links
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Haftungsausschluss
    • 175 Jahre
      • Filme 175 Jahre Anästhesie
    • EBA UEMS Vertretung
      • Unsere Vertretung im EBA
  • Fortbildung
    • Antibiotic-Stewardship (ABS)
    • CIRS-AINS Basis Schulung
    • Datenschutzschulungen
    • E-Learning
    • Hygienebeauftragte(r) Ärztin und Arzt
      • Anmeldebedingungen HBA
    • OP-Management ONLINE
      • Anmeldung 5. ONLINE OP-Management LIVE
    • OP-Management Präsenz
      • Anmeldung 52. OP-Management
    • "Recht am See 2024"
      • Veranstaltungen "Recht am See" Archiv
    • Webinarreihe "Recht - erklärt"
    • Regionaltagungen
  • Presse
    • Agenturmeldungen
    • BDA/DGAI in den Medien
    • Pressemitteilungen
    • YouTube Videos DGAI/BDA
    • Podcast
  • Projekte
    • Anästhesisten im Netz
    • Anästhesie in Entwicklungsländern
    • CIRS-AINS
      • CIRS-AINS Ambulant
      • CIRS-AINS Notfallmedizin
      • CIRS-AINS Plus
    • Ein Leben Retten
    • eGENA
      • Download und erste Schritte - PC und Tablets
      • Download und erste Schritte - Smartphones
      • eGENA an lokale Gegebenheiten anpassen
      • Wie soll eGENA verwendet werden?
      • eGENA - Empfehlungen: Die Evidenzbasis
      • Publikationen und Links
      • Schulungsunterlagen
      • Projektklinik werden
      • eGENA: The German digital cognitive aid for crisis management in anaesthesiology
      • FAQs
    • net-ra
    • Nachwuchsförderung
    • OrphanAnesthesia
    • Patienteninformation
    • Patientensicherheit-AINS
    • PSU Akut e.V. - HELPLINE
    • QUIPS
    • Weltanästhesietag
    • youngBDA
    • Zurück ins Leben
  • Recht & Versicherung
    • Rechtsabteilung
      • Rechtsabteilung
      • Jusletter
        • Aktueller Jahrgang
        • Archiv: Jahrgänge
        • Themenindex
      • Juristischer Notfallkoffer
      • Urteilssammlung
      • Publikationen (Auszug)
    • Webinarreihe "Recht - erklärt"
    • Versicherungsservice
      • Versicherungsreferat
      • Versicherungsportfolio / Angebotsanforderung
      • Rechtsschutzversicherung
        • BDA-Gruppenrechtsschutz
        • Anschluss-Rechtsschutz
      • Berufshaftpflicht
        • Rahmenvertrag Berufshaftpflicht
        • BDA-Haftpflicht für Gastarzttätigkeiten
        • BDA-Haftpflicht für Praxisvertretungen
      • Publikationen
    • Mutterschutz in der Anästhesiologie
      • Rechtliche Rahmenbedingungen
      • Praktische Umsetzung
      • Links / Materialsammlung
    • Empfehlungen Publikationen
      • Empfehlungen und Vereinbarungen
      • Leitlinien
      • Anästhesiekommentar zur GOÄ
      • Fachzeitschriften
      • Literaturrecherche
    • Gebührenfragen
      • Links
    • Krankenhausmanagement
    • Vertragsärztlicher Bereich
      • Qualitätsmanagement
      • Kommission niedergelassene Anästhesisten (KONA)
      • Forum vertragsärztliche Anästhesie
      • Ambulante Anästhesie
        • GFB - Facharztbriefe
      • CIRS-AINS Ambulant
  • Shop
    • AGBs
    • Bestellung Anästhesieausweise
    • Bestellung WB Anästhesiologie
    • Bestellung WB Intensivmedizin
    • Bestellung Gerätepass
    • Informationen zu Versandgebühren
    • Bestellangebot
    • Vorteilsshop
  • UKRAINE
    • Informationen der Verbände / Pressemitteilungen
    • Rechtliche und finanzielle Informationen / юридична та фінансова інформація
    • Freiwilligenregister Ukraine
    • Spenden
    • Aktuelles aus der Ukraine
  • Covid-19
    • Rechtliche und finanzielle Informationen
    • Informationen der Verbände / Pressemitteilungen
    • Medizinische Informationen
    • Politische Informationen
    • Schulungsmaterial
    • Freiwilligenregister Ärzt*innen / Pflege – Deutsche Anästhesie hebt Ressourcen
    • YouTube Videos DGAI/BDA
  • Kontakt
  • Aktuelles
  • Wir über uns
  • Fortbildung
  • Presse
  • Projekte
  • Recht & Versicherung
  • Shop
  • UKRAINE
  • Covid-19
  • Kontakt
  1. Aktuelles
  2. BDA-Aktuelles

BDA-Aktuelles

Weiterbildung: BDA, DGAI, BDC und DGCH schreiben offenen Brief an Lauterbach

Details
Erstellt: 08. Mai 2024

Nürnberg - In einem gemeinsamen offenen Brief haben der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA), die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) sowie der Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC) und die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach aufgefordert, dringende Maßnahmen zur Sicherung der Finanzierung ärztlicher Weiterbildung im Rahmen der aktuellen Reformvorhaben zu ergreifen. Die zukünftige Sicherstellung der ärztlichen Weiterbildung, gekoppelt mit einem sich stetig verschärfenden Fachkräftemangel im ärztlichen Bereich, bereitet ihnen große Sorge im Hinblick auf eine qualifizierte Patientenversorgung in der Zukunft, machen die Verbände in ihrem Schreiben deutlich. Dabei geht ihre Forderung an den Minister über bloße Appelle hinaus; vielmehr unterbreiten sie selbst konkrete Vorschläge, wie die Weiterbildung im ärztlichen Bereich zukünftig adäquat abgebildet und finanziert werden kann.

Zukunft der klinischen Versorgung ist gefährdet

Der offene Brief betont zunächst die unerlässliche Bedeutung einer fundierten ärztlichen Weiterbildung für eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung in Deutschland. Dabei machen die Verbände darauf aufmerksam, dass die geplanten Reformen, insbesondere die Ambulantisierung, auch die Rahmenbedingungen für die ärztliche Weiterbildung beeinflussen. Dies geschehe vor dem Hintergrund, dass auch im bisherigen Finanzierungssystem Ressourcen, die zur Ausbildung junger Kolleginnen und Kollegen notwendig sind, eine untergeordnete und wenig differenziert betrachtete Rolle spielen. „Einarbeitung, Supervision sowie die notwendige Durchführung von zeitaufwändigen Qualifizierungsmaßnahmen führen neben dem bereits heute vorhandenen Fachkräftemangel in Weiterbildungskliniken selbst bei numerischer Vollbesetzung permanent zu einer de facto Unterbesetzung im ärztlichen Bereich“, halten die Verbände fest und kritisieren: „In den bisherigen Reformdebatten wird diese Nichtberücksichtigung der Relevanz der ärztlichen Weiterbildung bedauerlicherweise fortgeführt.“ Zusammen mit dem weiter zunehmenden Fachkräftemangel gefährde dies die zukünftige klinische Versorgung im Kern, warnen sie und fordern ein Umdenken.

Die Verbände verlangen daher eine angemessene finanzielle Unterstützung und strukturelle Maßnahmen, um die Weiterbildungskosten transparent zu refinanzieren und sicherzustellen, dass die Weiterbildung in klinischen und ambulanten Einrichtungen gleichermaßen gefördert wird. Es sei wichtig, dass die Kosten transparent und trägerunabhängig refinanziert werden und den Einrichtungen zugewiesen werden, in denen die Weiterbildung tatsächlich stattfindet. Dabei betrachten sie die Weiterbildung junger Ärztinnen und Ärzte als gesamtgesellschaftliche Aufgabe – auch, um den steigenden Behandlungsbedarf einer älter werdenden Gesellschaft zu decken und halten es somit für unerlässlich, zumindest einen Teil der Weiterbildungskosten aus Steuermitteln zu finanzieren.

Zur konkreten Umsetzung schlagen BDA, DGAI, BDC und DGCH folgenden Ablauf vor: Zunächst könnten in einer ersten Stufe die Kosten für die ärztliche Weiterbildung durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) in den DRG-Kalkulationskrankenhäusern differenziert erhoben und in einem Fonds abgebildet werden. Die Erlösanteile sollten dann den Kliniken zukommen, die die Weiterbildung durchführen. Ein ähnliches fondsbasiertes System könnte auch für ambulante Weiterbildungsstellen entwickelt werden. Dies würde es ermöglichen, die geplante Vorhaltevergütung für Krankenhäuser um einen Zuschlag zu ergänzen, der nach Anzahl der Weiterbildungsstellen gestaffelt ist und nur Kliniken zugutekommt, die Facharztweiterbildungen anbieten.

Ambulante Eingriffe bei Weiterbildung mitdenken

Für die Förderung der Weiterbildung im vertragsärztlichen Bereich sei es außerdem kurzfristig erforderlich, im § 75a des SGB V in Absätzen 4 und 9 die Begrenzung der finanziellen Förderung auf die grundversorgenden Fachärzte zu streichen und es somit zu ermöglichen, dass auch die zunehmend in den ambulanten Bereich verlagerten einfachen operativen Eingriffe im Rahmen der fachärztlichen Weiterbildung erbracht werden.

„Unsere Vorschläge legen den Grundstein für eine zukunftsfähige ärztliche Weiterbildung und schaffen damit die finanzielle Basis für die Ausbildung kommender Ärztinnen und Ärzte“, betont BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck. „Diese Investition in die Weiterbildung ist nicht nur eine Notwendigkeit, sondern eine strategische Entscheidung für die Zukunft der Gesundheitsversorgung. Wir sind überzeugt, dass unsere gemeinsamen Anstrengungen dazu beitragen werden, die Herausforderungen anzugehen und eine qualitativ hochwertige ärztliche Versorgung auch weiterhin sicherzustellen." Für Gespräche mit Gesundheitsminister Lauterbach stünden alle vier unterzeichnenden Verbände jederzeit zur Verfügung.

 

 

Überwindung der Sektorengrenzen: Das Ziel ist richtig, der Weg der falsche

Details
Erstellt: 06. Mai 2024

Nürnberg. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) hat mit Freude zur Kenntnis genommen, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das Problem der zu geringen Kooperationen zwischen Krankenhäusern und Niedergelassenen erkannt hat, wie er bei der Übergabe der zehnten Stellungnahme der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung in der vergangenen Woche deutlich gemacht hat. Jedoch spricht sich der BDA entschieden gegen die Überlegungen des Bundesgesundheitsministers aus, mit dem „Hybrid-Arzt“ gleich eine komplett neue „Belegarzt-Art“ zu definieren. Gleiches gilt für die Vorschläge der Regierungskommission zur „Reduktion der doppelten Facharztvorhaltung“.

Der BDA begrüßt, dass die starren Strukturen einer Sektorentrennung weiter aufgebrochen werden sollen. Um beiderseits der Sektorengrenzen personelle Ressourcen gleichermaßen nutzen zu können, braucht es aber ein klares Konzept zur sektorenverbindenden Versorgung. Polemiken wie „doppelte Facharztschiene“ hält der BDA indes für vollkommen fehl am Platz.

Stattdessen fordert der Berufsverband, dass Gesundheitsminister Lauterbach darauf hinwirkt, die vielen Hürden abzuschaffen, die Kooperationen zwischen Niedergelassenen und Krankenhäusern seit langer Zeit behindern, erklärt BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck. Der BDA habe bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass Kooperationen über die Sektorengrenzen hinweg nicht an mangelndem Willen und künstlicher Abgrenzung, sondern an arbeits- und sozialrechtlichen Beschränkungen scheitern.

Arbeitnehmerüberlassung konterkariert Kooperationen

„Dabei denke ich an die Themen der Scheinselbständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung“, sagt sie. „In der Regel gehen nicht nur einzelne Ärztinnen und Ärzte ins Krankenhaus, um dort zu behandeln. Sie nehmen häufig auch ihre Teams bzw. ihr Assistenzpersonal mit. Wenn dies als Arbeitnehmerüberlassung gewertet wird, konterkariert das jeden Kooperationswunsch.“ Dabei sei doch im Hinblick auf Ressourcenmangel eine beiderseitige Nutzung von eingespielten Mitarbeitenden nötig und sinnvoll, ergänzt Jörg Karst, Vertreter der niedergelassenen Anästhesistinnen und Anästhesisten im BDA. Als weiteres Beispiel führt er außerdem an: „Bei jeder Änderung im Rahmen unserer ärztlichen Tätigkeit müssen wir uns erneut von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, das ist bürokratischer Unsinn.“

Der BDA hatte bereits im vergangenen Jahr im Zuge der Diskussionen um die Sozialversicherungspflicht ärztlicher Tätigkeiten im Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen darauf aufmerksam gemacht, dass diese Regelungen die politisch gewünschten Kooperationen im Gesundheitswesen behindern. In diesem Zusammenhang hatte der Berufsverband damals bereits an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie an das Bundesgesundheitsministerium geschrieben. Beide Ministerien haben bislang nicht auf das entsprechende Schreiben des BDA vom November 2023 reagiert.  

Als Lösung schlug der BDA einige Änderungen an den Gesetzestexten im Sozialgesetzbuch vor. Zum Beispiel müsste vor allem festgeschrieben werden, dass „die Tätigkeit im Rahmen einer auf Gesetz beruhenden vertraglichen Kooperation keine Beschäftigung“ ist. Genauso wie, dass „Einnahmen aus Tätigkeiten als Arzt im Rahmen einer auf Gesetz beruhenden vertraglichen Kooperation nicht beitragspflichtig“ sind und demzufolge keine Meldepflichten für sie bestehen.

"Neue Arztart ist völlig unnötig"

Diese Änderungen können laut BDA die bestehenden sozialversicherungsrechtlichen Beschränkungen auflösen und die gewünschten Kooperationen ermöglichen und erleichtern. „Dafür muss die bisherige, gut eingespielte Trennung zwischen angestelltem Krankenhausarzt und Vertragsarzt gar nicht aufgehoben werden“, erklärt BDA-Präsidentin Beck. „Die Einführung einer neuen ,Arztart‘, die es Ärzten erlauben würde, gleichzeitig in der Klinik angestellt zu sein und als Vertragsärzte zu arbeiten, halten wir daher für absolut unnötig.“

Für den BDA ist es eine der größten Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung, dem Fachärztemangel zu begegnen, unterstreicht Dr. Markus Stolaczyk, Leiter des Referates Gesundheitspolitik des BDA. Statt jedoch die Kolleginnen und Kollegen von überbordender Bürokratie und Kontrollwahnsinn zu entlasten, würden die aktuellen Entwürfe der Reformgesetze einen weiteren Bürokratiezuwachs nach sich ziehen. „Das Ministerium führt den Bürokratieabbau nicht durch und belastet unsere Ressourcen weiterhin, verknappt die Zeit am Patienten und vergibt wertvolle Zeit durch komplizierte Lösungen, die darüber hinaus politisch nur schwer umsetzbar sind“, kritisiert er.

 

BDA veröffentlicht Stellungnahme zum geplanten KHVVG

Details
Erstellt: 02. Mai 2024

Nürnberg. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten hat in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (KHVVG) drei Hauptkritikpunkte hervorgehoben: die unzureichende Berücksichtigung anästhesiologischer Kosten in den geplanten Vorhaltevergütungen, sozialversicherungsrechtliche Hürden bei der Ambulantisierung und fehlende Regelungen zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung. Die Stellungnahme hat der BDA im Zuge des Anhörungsverfahrens zum Referentenentwurf an das Bundesgesundheitsministerium gesandt.

In seiner Bewertung des Entwurfs begrüßt der BDA grundsätzlich die beabsichtigten Ziele, betont jedoch die Notwendigkeit von Anpassungen, um eine optimale Versorgung sicherzustellen.

Dabei kritisiert der Berufsverband, dass das Fachgebiet Anästhesiologie im vorliegenden Entwurf nicht in seinem gesamten Leistungsspektrum (Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerzmedizin und Palliativmedizin) berücksichtigt wurde. Die Vorhaltung anästhesiologischer und intensivmedizinischer Ressourcen ist jedoch für nahezu die gesamte stationäre Versorgung essenziell.

Aufgrund der nicht umsetzbaren Abbildung der Anästhesiologie im Leistungsgruppenmodell und der schwierigen Abgrenzung der Leistungsgruppe Intensivmedizin zu nahezu allen anderen Leistungsgruppen kann eine nicht absehbare Fehlallokation von Vorhaltekosten dieser Bereiche resultieren, fürchtet der BDA und schlägt vor: Um das daraus entstehende Risiko einer Unterfinanzierung von anästhesiologischen Fachabteilungen und der Intensivmedizin zu verhindern, sollten anästhesiologische und intensivmedizinische Kosten als separate Vorhaltekostenanteile zusätzlich zu den sonstigen Vorhaltekostenanteilen ausgegliedert werden.

Die im Entwurf vorgesehenen Förderbeiträge für bestimmte Fachbereiche begrüßt der BDA grundsätzlich, hält den Betrag von 30 Millionen Euro für die gesamte Intensivmedizin jedoch für zu gering, um spürbare Effekte auf die intensivmedizinische Versorgung bzw. Refinanzierung zu erzielen.

Zusätzlich übt der BDA Kritik an den geplanten Regelungen zur Ambulantisierung. Neu einzuführende sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen sollen einen wesentlichen Schritt zur Überwindung der Sektorengrenzen darstellen. Der Referentenentwurf sieht für diese Einrichtungen die Kooperationen zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern vor, die aus Sicht des BDA jedoch an sozialversicherungsrechtlichen Hürden scheitern werden. Die gesetzlich intendierten Kooperationen im Gesundheitswesen zur Überwindung von Sektorengrenzen bedürfen daher flankierender Regelungen in den entsprechenden Sozialgesetzgebungen, heißt es in der Stellungnahme. Konkrete Vorschläge dazu hat der BDA beigefügt.

Zudem vermisst der BDA vom Gesetzgeber eine Aussage bzw. Regelungen zur Refinanzierung von Kosten der ärztlichen Weiterbildung. Schon im bisherigen Finanzierungssystem spielen Ressourcen, die zur Weiterbildung junger Kolleginnen und Kollegen notwendig sind, eine nur untergeordnete und wenig differenziert betrachtete Rolle, kritisiert der BDA. Einarbeitung, Supervision sowie die notwendige Durchführung von zeitaufwändigen Qualifizierungsmaßnahmen führen neben dem bereits heute vorhandenen Fachkräftemangel in Weiterbildungskliniken selbst bei numerischer Vollbesetzung permanent zu einer de facto Unterbesetzung im ärztlichen Bereich. Der BDA fordert den Gesetzgeber daher dringend dazu auf, die Rahmenbedingungen und Inhalte der ärztlichen Weiterbildung bei der Ausdifferenzierung des Gesetzes zu berücksichtigen und Maßnahmen zur Evaluation und auskömmlichen Refinanzierung der entsprechenden Kosten zu ergreifen.

Die Neuausrichtung des Leistungsgruppenausschusses, die keine Parität zwischen Vertretern der Krankenversicherungen, der Krankenhäuser und der Ärzteschaft vorsieht, wird ebenfalls kritisiert.

Positiv bewertet der BDA hingegen die Berücksichtigung von Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben von Krankenhäusern sowie die Nennung telemedizinischer Systeme im Entwurf. Auch die geplante Einrichtung eines Strukturfonds zur Finanzierung von Strukturänderungen der stationären Versorgung wird ausdrücklich begrüßt.

Die Stellungnahme des BDA soll dazu beitragen, dass der Gesetzesentwurf im Sinne einer hochwertigen und bedarfsgerechten Versorgung weiterentwickelt wird.

Hier gelangen Sie zur Stellungnahme: pdf 2024 04 22 KHVVG BDA FINAL (286 KB)

Anästhesiologie im Fokus: So lief der Parlamentarischer Abend des BDA

Details
Erstellt: 30. April 2024

Nürnberg/Berlin. Beim diesjährigen Parlamentarischen Abend des Berufsverbandes Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) im historischen Ambiente der Hörsaalruine der Charité standen zentrale Herausforderungen und Zukunftsperspektiven der anästhesiologischen Versorgung im Mittelpunkt. Unter dem Titel „Ist die sichere anästhesiologische Versorgung von über 10 Millionen Patienten jährlich in Zukunft überhaupt noch möglich?" diskutierten Vertreterinnen und Vertreter des BDA und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) mit Expertinnen und Experten von Bundesärztekammer und Bundesgesundheitsministerium sowie mit den Bundestagsabgeordneten Dr. Christos Pantazis (SPD) und Prof. Dr. Armin Grau (Bündnis 90/ Die Grünen), die beide Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages sind.

Die von der Wissenschaftsjournalistin Julia Vismann moderierte Diskussion beleuchtete die vielfältigen Herausforderungen, denen sich die Anästhesiologie aktuell gegenübersieht, etwa die mangelnde Berücksichtigung der Anästhesiologie in der Leistungsgruppen-Systematik der Krankenhausreform. Unakzeptabel sind für die Vertreterinnen und Vertreter der Fachverbände auch die wirtschaftlichen Abhängigkeiten im ambulanten Bereich, die aus den politischen Vorgaben der Hybrid-DRGs entstehen. Ein weiteres drängendes Thema war darüber hinaus die unzureichende Finanzierung der Weiterbildung junger Kolleginnen und Kollegen in den bisherigen Reformbestrebungen.

Anästhesiologie als eigenständiges Fachgebiet bei Reformen berücksichtigen

Insgesamt wurde eines in der Diskussion auf dem Podium, aber auch mit dem sich rege beteiligenden Publikum immer wieder deutlich: Die politischen Reformen sind notwendig. Gleichzeitig fürchten die Fachärztinnen und Fachärzte der Anästhesiologie um die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Diese kann ihrer Ansicht nach nur gewährleistet werden, wenn die Reformen sowohl die Bandbreite des Fachgebietes mit seinen fünf Säulen Anästhesie, Intensivmedizin sowie Notfall-, Schmerz- und Palliativmedizin berücksichtigen, als auch die Stellung der Anästhesiologie als eigenständiges Fachgebiet.

„Wir machen uns Sorgen, ob unsere Arbeit, die wir jeden Tag leisten, auch in Zukunft finanziert und gesichert ist“, leitete BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck den Abend ein. Für 10 Millionen Patientinnen und Patienten jährlich garantierten Fachärztinnen und Fachärzte für Anästhesiologie eine sichere Behandlung und wollen dies auch gerne weiterhin tun.

In seinem Impulsreferat betonte Dr. Markus Stolaczyk, Leiter des Referates Gesundheitspolitik beim BDA, die zentrale Rolle der Anästhesiologie in der medizinischen Versorgung. Doch genau dies habe zur unbefriedigenden Wahrnehmung des Fachgebiets in den politischen Reformen geführt: „Wir sind so wichtig in der Versorgung, dass man uns nicht dezidiert berücksichtigt, sondern die Anästhesiologie als ,Querschnittsfach‘ definiert“. Jedoch: „Das lehnen wir ab, weil es bedeutet, dass die Bedürfnisse und Strukturen unseres Fachgebietes nicht beachtet werden“.

Vielmehr sehen BDA und DGAI die Rolle ihres Fachgebietes als Schnittstellenfach: „Denn wir besetzen als eigenständiges Fach interdisziplinär und intersektoral wichtige Schnittstellen zu fast allen Fachgebieten“, unterstrich der Generalsekretär der DGAI, Prof. Dr. Bernhard Zwißler. Dass sich dies sowohl in der Definition, aber vor allem auch in den Reformvorhaben widerspiegeln sollte, war eine der wichtigsten Forderungen des Abends.

Weiterbildung zum Facharztstandard erfordert Zeit und Stellen

Weitere bezogen sich auf die geäußerten Kritikpunkte wie die Berücksichtigung der Weiterbildungskosten, die auch von zahlreichen anderen Fachverbänden gefordert wird. „Es gibt eine arbeitsplatzbezogene Stellenplanberechnung, in der alle Aufgaben berücksichtigt werden“, erläuterte BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck. Nicht darin enthalten sei die Weiterbildung. „Dafür sind nicht einmal ein Prozent unserer Stellen berechnet – und das, obwohl fast 50 Prozent aller Stellen in weiterbildungsermächtigten Kliniken von Assistenzärztinnen und -ärzten besetzt werden.“ Eine gute Weiterbildung zum Facharztstandard erfordere aber Zeit und damit auch entsprechende zusätzliche Vergütung.

„Zukünftig sollten die Kosten für die ärztliche Weiterbildung in den InEK-Erhebungskliniken separat erhoben werden, die Erlösanteile in einen Weiterbildungsfonds überführt, und Kliniken daraus nur gemäß des Umfangs ihrer tatsächlich geleisteten Weiterbildung vergütet werden“, so der Präsident der DGAI, Univ.-Prof. Dr. Benedikt Pannen.

Ein ebenso wichtiges Thema war die Nicht-Abbildung der Anästhesiologie in den Leistungsgruppen im Rahmen der Krankenhausreform. Die Forderung des BDA formulierte Dr. Markus Stolaczyk: „Anästhesiologische und Intensivmedizinische Kosten vor die Klammer ziehen.“ Das bedeutet: Leistungen in Anästhesie und Intensivmedizin sollten nicht über die Leistungsgruppen, sondern in voller Höhe und nicht nur anteilig als Vorhaltekosten berechnet und vergütet werden.

Regelungen zu Hybrid-DRGs machen Berufsgruppen voneinander abhängig

Letztlich bezog sich die Kritik der anästhesiologischen Expertinnen und Experten auch auf die getroffenen Regelungen zur Ambulantisierung. Die in den Hybrid-DRGs formulierte Vergütungsstruktur mache die Berufsgruppen im niedergelassenen Bereich wirtschaftlich voneinander abhängig, weil ihre Leistungen nur von einer Ärztin oder einem Arzt berechnet werden können, in der Regel sind das Operateurinnen oder Operateure, die dann wiederum Anästhesistinnen oder Anästhesisten vergüten sollen. „Anästhesisten könnten so plötzlich in Kooperation mit einer operativen Praxis zu einer Art Lohnempfänger werden“, erklärte BDA-Vizepräsident Dr. Frank Vescia und war nicht der Einzige, der in der anschließenden Debatte eine Neuregelung forderte: „Diese wirtschaftliche Abhängigkeit kann nicht im Sinne der Politik sein.“

Zum Abschluss der Diskussion betonte Jörg Karst, Vertreter der Niedergelassenen im BDA, die Bedeutung des Parlamentarischen Abends für den Verband: „Wir sind hier zusammengekommen, weil wir Ihnen Botschaften mitgeben wollen und sie darum bitten: Nehmen Sie unsere Sorgen als autarke Fachgruppe, die einen unverzichtbaren Beitrag in der Patientenversorgung leistet, mit.“

Die anwesenden Parlamentarier sicherten zu, die Stellungnahmen der Fachverbände im nun beginnenden parlamentarischen Verfahren der Krankenhausreform zu hören und zu prüfen. Christos Pantazis verwies hierbei auf das „Strucksche Gesetz“: Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist, und ermutigte die Verbände, ihre Anliegen in die Anhörungen einzubringen.

 

BDA lädt am 25. April zum zweiten Parlamentarischen Abend ein

Details
Erstellt: 18. April 2024

Nürnberg/Berlin. Die Zukunft der sicheren anästhesiologischen Versorgung von über zehn Millionen Patienten jährlich steht im Fokus des zweiten Parlamentarischen Abends, zu dem der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) einlädt.

Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 25. April 2024, ab 18 Uhr
im historischen Ambiente der Hörsaalruine der Berliner Charité statt.

Unter dem Titel „Ist die sichere anästhesiologische Versorgung von über 10 Millionen Patienten jährlich in Zukunft überhaupt noch möglich?“ sollen zentrale Herausforderungen und Themen wie Fachkräftemangel, Ambulantisierung, unterfinanzierte Kliniken, Bürokratiezuwachs und Weiterbildung diskutiert werden.

„Der Strukturwandel im Gesundheitssystem ist in vollem Gange“, betont BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck in der Einladung zur Veranstaltung. Die stockenden Beratungen zur Krankenhausreform und die prekäre finanzielle Situation vieler Kliniken führen vielerorts zu Verunsicherung. Besorgniserregend sind aber auch die Entwicklungen, die das Fachgebiet der Anästhesiologie als Schnittstellenfach besonders betreffen – und direkte Auswirkungen auf die Sicherheit der Patientinnen und Patienten haben. „Das Unverständnis für manche Entscheidungen wächst – nicht nur im stationären, sondern auch im ambulanten Bereich“, so Prof. Beck.

„Versorgung scheint sich primär an ökonomischen Fragestellungen zu orientieren. Fachexpertise und Kenntnis der realen Versorgungssituationen sind – insbesondere für unser Fachgebiet – ungenügend berücksichtigt“, kritisiert sie und fügt an: „Auch Zeit und Kosten für eine hochwertige Weiterbildung junger Kolleginnen und Kollegen spielen, wenn überhaupt, eine nachgeordnete Rolle.

Der Parlamentarische Abend soll Raum für die Diskussion konkreter Lösungsansätze bieten. Neben BDA-Präsidentin Beck, Dr. Markus Stolaczyk, dem Leiter der Gesundheitspolitik im BDA, und Prof. Dr. Bernhard Zwißler, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI), nehmen bekannte Vertreter aus Bundespolitik und Bundesärztekammer auf dem Podium Platz. Dazu zählen Prof. Dr. Armin Grau von Bündnis 90/Die Grünen sowie der SPD-Abgeordnete Dr. Christos Pantazis, beide Mitglieder des Gesundheitsausschusses. Als Vizepräsidentin der Bundesärztekammer wird Dr. Ellen Lundershausen anwesend sein, als Vertreterin des Bundesgesundheitsministerium Tina Vogel aus dem Referat „Qualitätssicherung, Evidenzbasierte Medizin“. Die Moderation übernimmt die renommierte Wissenschaftsjournalistin Julia Vismann.

Die Fachkompetenz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, aber auch ihre unterschiedlichen Blickwinkel auf das Thema sollen es ermöglichen, die drängenden Fragen und Herausforderungen im Bereich der anästhesiologischen Versorgung aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten. So betont auch BDA-Präsidentin Prof. Beck in ihrer Einladung: „Für unsere Sorgen wollen wir keine Sedativa, sondern gemeinsam konkrete Lösungsansätze diskutieren.“

Bei Interesse an der Veranstaltung – in politischer Funktion oder aber als Pressevertreter – melden Sie sich bitte in der Pressestelle des BDA unter 0911/9337833 oder per Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Individuelle Interviewwünsche vermittelt die BDA-Pressestelle gern auf Anfrage.
 

 

Seite 4 von 52
  • Start
  • Zurück
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • Weiter
  • Ende
  • 175 Jahre Anästhesie
  • BDA-Aktuelles
  • Stellenmarkt
  • Veranstaltungskalender
  • Zur Wahl gestellt

Impressum |  Kontakt  |  Datenschutz |  Haftungsausschluss