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Aktuelles - Alle Mitteilungen

Nach Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Lauterbach: BDA fordert Berücksichtigung von Tariflohnsteigerungen auch im ambulanten Bereich

Details
Erstellt: 05. April 2024

Nürnberg. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat angekündigt, die gestiegenen Tariflöhne aller Klinikbeschäftigten, die im Jahr 2024 über den Landesbasisfallwert hinausgehen, rückwirkend komplett zu erstatten, um die Krankenhäuser finanziell zu entlasten. Dies soll im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) als Teil der Krankenhausreform umgesetzt werden.

Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) begrüßt uneingeschränkt Maßnahmen zur finanziellen Entlastung der Krankenhäuser. Jedoch kritisiert der Verband die leider nur einseitige Berücksichtigung von Krankenhäusern bei der Unterstützung von Tariferhöhungen. Prof. Dr. Grietje Beck, Präsidentin des BDA, erklärt: „Nicht erst seit der Einführung der Hybrid-DRGs setzen wir für die Assistenz bei ambulanten Anästhesien häufig examinierte Pflegekräfte ein. Aufgrund des allgemeinen Fachkräftemangels besonders in der Pflege müssen wir seit Jahren substituieren und bieten Zusatzqualifikationen für unsere Medizinischen Fachangestellten (MFA) an. Nun erschwert die Tariferhöhung die Finanzierung unseres Pflegepersonals zusätzlich.“

„Niedergelassene Fachärzte können nicht einfach die Preise erhöhen“

Diese Kritik darf auf keinen Fall falsch verstanden werden: „Wir begrüßen Tariferhöhung zugunsten der MFA sehr und halten sie für unabdingbar, allerdings können wir als niedergelassene Fachärzte nun nicht einfach unsere Preise erhöhen. Stattdessen geht das nur über Verhandlungen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung. Also muss eine Regelung getroffen werden“, so Jörg Karst, Sprecher der niedergelassenen Anästhesisten im BDA.

Der BDA fordert daher den Gesundheitsminister auf, bei niedergelassenen Fachärzten die gleiche Vorgehensweise wie im Krankenhauswesen anzuwenden und eine klare Regelung zur Berücksichtigung von Tariflohnsteigerungen im SGB V festzuschreiben.

Niedergelassene Anästhesistinnen und Anästhesisten sind besonders betroffen, weil sie als Garanten der perioperativen Sicherheit ihrer Patienten qualifizierte Mitarbeitende sowohl im OP, als auch im Aufwachraum benötigen. Dies gilt für Patientinnen und Patienten aller Altersgruppen, auch für Kinder. „Haben wir nicht ausreichend qualifizierte Mitarbeitende, sind Komplikationen und Unfälle bei steigenden Zahlen ambulanter Operationen vorprogrammiert. Dies wird von der Selbstverwaltung, als auch von der Politik leider vergessen und spiegelt sich in deutlich zu niedrigen Honoraren wider“, beklagt Karst.

Der Verband plädiert für eine gerechte Unterstützung aller im Gesundheitswesen tätigen Ärzte und Fachkräfte, um eine angemessene Versorgung aufrechtzuerhalten. Gerade im Hinblick auf die angestrebte Ambulantisierung und die damit geplante Verlagerung medizinischer Behandlungen und Operationen von Krankenhäusern hin zu ambulanten Einrichtungen oder Praxen sei eine stabile finanzielle Grundlage aller ambulant tätigen Fachärzte vonnöten. Die viel kritisierte Einführung der Hybrid-DRGs biete diese im Bereich Anästhesie nicht. Darauf hat der BDA bereits mehrfach aufmerksam gemacht und eine deutliche Nachbesserung gefordert. Mit der Refinanzierung der Tariflohnsteigerungen biete sich eine Möglichkeit, Änderungen anzustoßen und eine gerechte Entlohnung für Anästhesie-Leistungen sicherzustellen.

„Nur durch eine angemessene Vergütung in den Kliniken, aber eben auch in den Praxen bzw. dem praxisambulanten Bereich können wir sicherstellen, dass unsere Patientinnen und Patienten die bestmögliche und sichere medizinische Versorgung erhalten“, erklärt Karst. Der BDA werde weiterhin engagiert dafür eintreten, dass die Anliegen der Anästhesistinnen und Anästhesisten gehört und umgesetzt werden, um eine nachhaltige Zukunft im Gesundheitswesen zu gewährleisten.

 

 

 

BDA fordert Berücksichtigung von Tariflohnsteigerungen auch im ambulanten Bereich

Details
Erstellt: 05. April 2024

Nürnberg. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat angekündigt, die gestiegenen Tariflöhne aller Klinikbeschäftigten, die im Jahr 2024 über den Landesbasisfallwert hinausgehen, rückwirkend komplett zu erstatten, um die Krankenhäuser finanziell zu entlasten. Dies soll im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) als Teil der Krankenhausreform umgesetzt werden.

Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) begrüßt uneingeschränkt Maßnahmen zur finanziellen Entlastung der Krankenhäuser. Jedoch kritisiert der Verband die leider nur einseitige Berücksichtigung von Krankenhäusern bei der Unterstützung von Tariferhöhungen. Prof. Dr. Grietje Beck, Präsidentin des BDA, erklärt: „Nicht erst seit der Einführung der Hybrid-DRGs setzen wir für die Assistenz bei ambulanten Anästhesien häufig examinierte Pflegekräfte ein. Aufgrund des allgemeinen Fachkräftemangels besonders in der Pflege müssen wir seit Jahren substituieren und bieten Zusatzqualifikationen für unsere Medizinischen Fachangestellten (MFA) an. Nun erschwert die Tariferhöhung die Finanzierung unseres Pflegepersonals zusätzlich.“

„Niedergelassene Fachärzte können nicht einfach die Preise erhöhen“

Diese Kritik darf auf keinen Fall falsch verstanden werden: „Wir begrüßen Tariferhöhung zugunsten der MFA sehr und halten sie für unabdingbar, allerdings können wir als niedergelassene Fachärzte nun nicht einfach unsere Preise erhöhen. Stattdessen geht das nur über Verhandlungen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung. Also muss eine Regelung getroffen werden“, so Jörg Karst, Sprecher der niedergelassenen Anästhesisten im BDA.

Der BDA fordert daher den Gesundheitsminister auf, bei niedergelassenen Fachärzten die gleiche Vorgehensweise wie im Krankenhauswesen anzuwenden und eine klare Regelung zur Berücksichtigung von Tariflohnsteigerungen im SGB V festzuschreiben.

Niedergelassene Anästhesistinnen und Anästhesisten sind besonders betroffen, weil sie als Garanten der perioperativen Sicherheit ihrer Patienten qualifizierte Mitarbeitende sowohl im OP, als auch im Aufwachraum benötigen. Dies gilt für Patientinnen und Patienten aller Altersgruppen, auch für Kinder. „Haben wir nicht ausreichend qualifizierte Mitarbeitende, sind Komplikationen und Unfälle bei steigenden Zahlen ambulanter Operationen vorprogrammiert. Dies wird von der Selbstverwaltung, als auch von der Politik leider vergessen und spiegelt sich in deutlich zu niedrigen Honoraren wider“, beklagt Karst.

Der Verband plädiert für eine gerechte Unterstützung aller im Gesundheitswesen tätigen Ärzte und Fachkräfte, um eine angemessene Versorgung aufrechtzuerhalten. Gerade im Hinblick auf die angestrebte Ambulantisierung und die damit geplante Verlagerung medizinischer Behandlungen und Operationen von Krankenhäusern hin zu ambulanten Einrichtungen oder Praxen sei eine stabile finanzielle Grundlage aller ambulant tätigen Fachärzte vonnöten. Die viel kritisierte Einführung der Hybrid-DRGs biete diese im Bereich Anästhesie nicht. Darauf hat der BDA bereits mehrfach aufmerksam gemacht und eine deutliche Nachbesserung gefordert. Mit der Refinanzierung der Tariflohnsteigerungen biete sich eine Möglichkeit, Änderungen anzustoßen und eine gerechte Entlohnung für Anästhesie-Leistungen sicherzustellen.

„Nur durch eine angemessene Vergütung in den Kliniken, aber eben auch in den Praxen bzw. dem praxisambulanten Bereich können wir sicherstellen, dass unsere Patientinnen und Patienten die bestmögliche und sichere medizinische Versorgung erhalten“, erklärt Karst. Der BDA werde weiterhin engagiert dafür eintreten, dass die Anliegen der Anästhesistinnen und Anästhesisten gehört und umgesetzt werden, um eine nachhaltige Zukunft im Gesundheitswesen zu gewährleisten.

 

 

 

Hybrid-DRGs: Neue Leistungen stehen fest – Preise noch nicht

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Erstellt: 03. April 2024

Berlin (pag) – Für 94 zusätzliche Leistungen gelten ab dem kommenden Jahr Hybrid-DRGs. Das heißt: Für diese operativen Prozeduren wird der gleiche Preis gezahlt, egal ob sie stationär oder ambulant erbracht werden. Auf die Erweiterung des Leistungskatalogs der speziellen sektorgleichen Vergütung haben sich jetzt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) geeinigt.

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Kampagne begegnet Organspende-Schieflage

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Erstellt: 03. April 2024

Düsseldorf (pag) – Die Kampagne #NRWEntscheidetSich geht an den Start. Hintergrund ist das Organspende-Register, welches jüngst ans Netz ging. Schirmherr ist Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Dessen Sichtweise zur Organspende deckt sich mit der des Bundesgesundheitsministers Prof. Karl Lauterbach (SPD): Beide plädieren für die Widerspruchslösung.

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MFG passiert Kabinett

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Erstellt: 03. April 2024

Berlin (pag) – Das Bundeskabinett Kabinett hat den Entwurf des Medizinforschungsgesetzes (MFG) verabschiedet. Der Forschungsstandort Deutschland soll durch das Gesetz wettbewerbsfähiger werden, sagt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach anschließend vor der Presse. „Ziel ist es, das wir in Europa nicht nur der stärkste Standort bleiben, sondern diesen ausbauen.“ Auch zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz I (GVSG) äußert er sich.

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