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Aktuelles - Alle Mitteilungen

Ärztetag bestätigt mit Beschlüssen Stellungnahme des BDA zum KHVVG

Details
Erstellt: 08. Mai 2024

Nürnberg/Mainz – Der 128. Deutsche Ärztetag hat jeweils mit großer Mehrheit zwei Beschlüsse gefasst, die die Stellungnahme des Berufsverbandes Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) zum KHVVG bestätigen. Die gefassten Beschlüsse zielen darauf ab, die Bürokratie im Rahmen der gesundheitspolitischen Reformen abzubauen und die ärztliche Expertise im geplanten Leistungsgruppenausschuss des Bundesgesundheitsministeriums zu stärken.

Im traditionell vom BDA organisierten Treffen der anästhesiologischen Delegierten am Vorabend des Ärztetages waren die entsprechenden Anträge formuliert worden.

Der erste Antrag unter dem Titel „Bürokratieabbau statt Aufbau im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes“ wurde federführend von Prof. Dr. Jörg Weimann, Abgeordneter der Landesärztekammer Berlin und Vorsitzender des BDA-Landesverbandes Berlin, und durch anästhesiologische Delegierte verschiedener Landesärztekammern eingebracht. Darin wird das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, im geplanten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) konsequent Möglichkeiten zum Bürokratieabbau zu nutzen. Hierzu sollen insbesondere die neu einzuführenden Strukturkriterien der Leistungsgruppen mit den OPS-Strukturmerkmalen abgeglichen werden, um dringend Redundanzen bei der Überprüfung durch Medizinische Dienste zu vermeiden. In der Begründung wird explizit auf die MD-Prüfungen im Bereich Intensivmedizin Bezug genommen.

Ärztliche Perspektive einbringen

Der zweite Antrag, ebenfalls von Prof. Dr. Jörg Weimann gemeinsam mit anästhesiologischen Delegierten eingebracht, steht unter der Überschrift „Weiterentwicklung von Leistungsgruppen nur unter echter Beteiligung der Ärzteschaft – wirkliche Parität herstellen“. Darin wird das Gesundheitsministerium aufgefordert, den avisierten Leistungsgruppenausschuss im Rahmen des KHVVG unter echter Parität der beteiligten Institutionen zu besetzen.

Im bisherigen Entwurf zum KHVVG ist vorgesehen, dass vom Bundesgesundheitsministerium ein Ausschuss zur Weiterentwicklung der Leistungsgruppensystematik eingerichtet wird, der zur Hälfte aus Vertretern des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-SV) und zur anderen Hälfte aus Vertretern der Bundesärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), und den Berufsorganisationen der Pflegeberufe besetzt sein soll. Nur eine echte paritätische Besetzung mit jeweils gleicher Anzahl von Vertretern der Beteiligten (und ohne „Übergewicht“ der Krankenkassen) könne jedoch sicherstellen, dass die ärztliche Expertise angemessen vertreten ist und die Weiterentwicklung der Leistungsgruppen unter Berücksichtigung relevanter ärztlicher Aspekte, zum Beispiel zur ärztlichen Weiterbildung erfolgt, so die Begründung zum Beschluss. Diesem stimmte der 128. Deutsche Ärztetag vollumfänglich zu.

Beide Punkte hatten der BDA sowie die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) bereits in ihrer Stellungnahme zum KHVVG eingebracht.

 „Wir sind erfreut darüber, dass der Deutsche Ärztetag unsere Sichtweise bestätigt und diese Beschlüsse mit großer Mehrheit gefasst hat“, erklärte Prof. Dr. Grietje Beck, Präsidentin des BDA. „Diese Maßnahmen können entscheidend dazu beitragen, die Reformen nicht ausschließlich an ökonomischen Zielen zu orientieren und die Belastung der Ärzteschaft durch übermäßige Bürokratie zu reduzieren. Die Stärkung der ärztlichen Expertise bei der Entwicklung von Leistungsgruppen ist von grundlegender Bedeutung, um auch die Sicht unseres Fachgebietes in den Reformprozess einzubringen zu können.“

 

Ärztliche Weiterbildung: Anästhesisten und Chirurgen schlagen in offenem Brief an Bundesgesundheitsminister Lauterbach Finanzierungsmöglichkeiten vor

Details
Erstellt: 08. Mai 2024

Nürnberg - In einem gemeinsamen offenen Brief haben der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA), die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) sowie der Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC) und die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach aufgefordert, dringende Maßnahmen zur Sicherung der Finanzierung ärztlicher Weiterbildung im Rahmen der aktuellen Reformvorhaben zu ergreifen. Die zukünftige Sicherstellung der ärztlichen Weiterbildung, gekoppelt mit einem sich stetig verschärfenden Fachkräftemangel im ärztlichen Bereich, bereitet ihnen große Sorge im Hinblick auf eine qualifizierte Patientenversorgung in der Zukunft, machen die Verbände in ihrem Schreiben deutlich. Dabei geht ihre Forderung an den Minister über bloße Appelle hinaus; vielmehr unterbreiten sie selbst konkrete Vorschläge, wie die Weiterbildung im ärztlichen Bereich zukünftig adäquat abgebildet und finanziert werden kann.

Zukunft der klinischen Versorgung ist gefährdet

Der offene Brief betont zunächst die unerlässliche Bedeutung einer fundierten ärztlichen Weiterbildung für eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung in Deutschland. Dabei machen die Verbände darauf aufmerksam, dass die geplanten Reformen, insbesondere die Ambulantisierung, auch die Rahmenbedingungen für die ärztliche Weiterbildung beeinflussen. Dies geschehe vor dem Hintergrund, dass auch im bisherigen Finanzierungssystem Ressourcen, die zur Ausbildung junger Kolleginnen und Kollegen notwendig sind, eine untergeordnete und wenig differenziert betrachtete Rolle spielen. „Einarbeitung, Supervision sowie die notwendige Durchführung von zeitaufwändigen Qualifizierungsmaßnahmen führen neben dem bereits heute vorhandenen Fachkräftemangel in Weiterbildungskliniken selbst bei numerischer Vollbesetzung permanent zu einer de facto Unterbesetzung im ärztlichen Bereich“, halten die Verbände fest und kritisieren: „In den bisherigen Reformdebatten wird diese Nichtberücksichtigung der Relevanz der ärztlichen Weiterbildung bedauerlicherweise fortgeführt.“ Zusammen mit dem weiter zunehmenden Fachkräftemangel gefährde dies die zukünftige klinische Versorgung im Kern, warnen sie und fordern ein Umdenken.

Die Verbände verlangen daher eine angemessene finanzielle Unterstützung und strukturelle Maßnahmen, um die Weiterbildungskosten transparent zu refinanzieren und sicherzustellen, dass die Weiterbildung in klinischen und ambulanten Einrichtungen gleichermaßen gefördert wird. Es sei wichtig, dass die Kosten transparent und trägerunabhängig refinanziert werden und den Einrichtungen zugewiesen werden, in denen die Weiterbildung tatsächlich stattfindet. Dabei betrachten sie die Weiterbildung junger Ärztinnen und Ärzte als gesamtgesellschaftliche Aufgabe – auch, um den steigenden Behandlungsbedarf einer älter werdenden Gesellschaft zu decken und halten es somit für unerlässlich, zumindest einen Teil der Weiterbildungskosten aus Steuermitteln zu finanzieren.

Zur konkreten Umsetzung schlagen BDA, DGAI, BDC und DGCH folgenden Ablauf vor: Zunächst könnten in einer ersten Stufe die Kosten für die ärztliche Weiterbildung durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) in den DRG-Kalkulationskrankenhäusern differenziert erhoben und in einem Fonds abgebildet werden. Die Erlösanteile sollten dann den Kliniken zukommen, die die Weiterbildung durchführen. Ein ähnliches fondsbasiertes System könnte auch für ambulante Weiterbildungsstellen entwickelt werden. Dies würde es ermöglichen, die geplante Vorhaltevergütung für Krankenhäuser um einen Zuschlag zu ergänzen, der nach Anzahl der Weiterbildungsstellen gestaffelt ist und nur Kliniken zugutekommt, die Facharztweiterbildungen anbieten.

Ambulante Eingriffe bei Weiterbildung mitdenken

Für die Förderung der Weiterbildung im vertragsärztlichen Bereich sei es außerdem kurzfristig erforderlich, im § 75a des SGB V in Absätzen 4 und 9 die Begrenzung der finanziellen Förderung auf die grundversorgenden Fachärzte zu streichen und es somit zu ermöglichen, dass auch die zunehmend in den ambulanten Bereich verlagerten einfachen operativen Eingriffe im Rahmen der fachärztlichen Weiterbildung erbracht werden.

„Unsere Vorschläge legen den Grundstein für eine zukunftsfähige ärztliche Weiterbildung und schaffen damit die finanzielle Basis für die Ausbildung kommender Ärztinnen und Ärzte“, betont BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck. „Diese Investition in die Weiterbildung ist nicht nur eine Notwendigkeit, sondern eine strategische Entscheidung für die Zukunft der Gesundheitsversorgung. Wir sind überzeugt, dass unsere gemeinsamen Anstrengungen dazu beitragen werden, die Herausforderungen anzugehen und eine qualitativ hochwertige ärztliche Versorgung auch weiterhin sicherzustellen." Für Gespräche mit Gesundheitsminister Lauterbach stünden alle vier unterzeichnenden Verbände jederzeit zur Verfügung.

 

 

Weiterbildung: BDA, DGAI, BDC und DGCH schreiben offenen Brief an Lauterbach

Details
Erstellt: 08. Mai 2024

Nürnberg - In einem gemeinsamen offenen Brief haben der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA), die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) sowie der Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC) und die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach aufgefordert, dringende Maßnahmen zur Sicherung der Finanzierung ärztlicher Weiterbildung im Rahmen der aktuellen Reformvorhaben zu ergreifen. Die zukünftige Sicherstellung der ärztlichen Weiterbildung, gekoppelt mit einem sich stetig verschärfenden Fachkräftemangel im ärztlichen Bereich, bereitet ihnen große Sorge im Hinblick auf eine qualifizierte Patientenversorgung in der Zukunft, machen die Verbände in ihrem Schreiben deutlich. Dabei geht ihre Forderung an den Minister über bloße Appelle hinaus; vielmehr unterbreiten sie selbst konkrete Vorschläge, wie die Weiterbildung im ärztlichen Bereich zukünftig adäquat abgebildet und finanziert werden kann.

Zukunft der klinischen Versorgung ist gefährdet

Der offene Brief betont zunächst die unerlässliche Bedeutung einer fundierten ärztlichen Weiterbildung für eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung in Deutschland. Dabei machen die Verbände darauf aufmerksam, dass die geplanten Reformen, insbesondere die Ambulantisierung, auch die Rahmenbedingungen für die ärztliche Weiterbildung beeinflussen. Dies geschehe vor dem Hintergrund, dass auch im bisherigen Finanzierungssystem Ressourcen, die zur Ausbildung junger Kolleginnen und Kollegen notwendig sind, eine untergeordnete und wenig differenziert betrachtete Rolle spielen. „Einarbeitung, Supervision sowie die notwendige Durchführung von zeitaufwändigen Qualifizierungsmaßnahmen führen neben dem bereits heute vorhandenen Fachkräftemangel in Weiterbildungskliniken selbst bei numerischer Vollbesetzung permanent zu einer de facto Unterbesetzung im ärztlichen Bereich“, halten die Verbände fest und kritisieren: „In den bisherigen Reformdebatten wird diese Nichtberücksichtigung der Relevanz der ärztlichen Weiterbildung bedauerlicherweise fortgeführt.“ Zusammen mit dem weiter zunehmenden Fachkräftemangel gefährde dies die zukünftige klinische Versorgung im Kern, warnen sie und fordern ein Umdenken.

Die Verbände verlangen daher eine angemessene finanzielle Unterstützung und strukturelle Maßnahmen, um die Weiterbildungskosten transparent zu refinanzieren und sicherzustellen, dass die Weiterbildung in klinischen und ambulanten Einrichtungen gleichermaßen gefördert wird. Es sei wichtig, dass die Kosten transparent und trägerunabhängig refinanziert werden und den Einrichtungen zugewiesen werden, in denen die Weiterbildung tatsächlich stattfindet. Dabei betrachten sie die Weiterbildung junger Ärztinnen und Ärzte als gesamtgesellschaftliche Aufgabe – auch, um den steigenden Behandlungsbedarf einer älter werdenden Gesellschaft zu decken und halten es somit für unerlässlich, zumindest einen Teil der Weiterbildungskosten aus Steuermitteln zu finanzieren.

Zur konkreten Umsetzung schlagen BDA, DGAI, BDC und DGCH folgenden Ablauf vor: Zunächst könnten in einer ersten Stufe die Kosten für die ärztliche Weiterbildung durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) in den DRG-Kalkulationskrankenhäusern differenziert erhoben und in einem Fonds abgebildet werden. Die Erlösanteile sollten dann den Kliniken zukommen, die die Weiterbildung durchführen. Ein ähnliches fondsbasiertes System könnte auch für ambulante Weiterbildungsstellen entwickelt werden. Dies würde es ermöglichen, die geplante Vorhaltevergütung für Krankenhäuser um einen Zuschlag zu ergänzen, der nach Anzahl der Weiterbildungsstellen gestaffelt ist und nur Kliniken zugutekommt, die Facharztweiterbildungen anbieten.

Ambulante Eingriffe bei Weiterbildung mitdenken

Für die Förderung der Weiterbildung im vertragsärztlichen Bereich sei es außerdem kurzfristig erforderlich, im § 75a des SGB V in Absätzen 4 und 9 die Begrenzung der finanziellen Förderung auf die grundversorgenden Fachärzte zu streichen und es somit zu ermöglichen, dass auch die zunehmend in den ambulanten Bereich verlagerten einfachen operativen Eingriffe im Rahmen der fachärztlichen Weiterbildung erbracht werden.

„Unsere Vorschläge legen den Grundstein für eine zukunftsfähige ärztliche Weiterbildung und schaffen damit die finanzielle Basis für die Ausbildung kommender Ärztinnen und Ärzte“, betont BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck. „Diese Investition in die Weiterbildung ist nicht nur eine Notwendigkeit, sondern eine strategische Entscheidung für die Zukunft der Gesundheitsversorgung. Wir sind überzeugt, dass unsere gemeinsamen Anstrengungen dazu beitragen werden, die Herausforderungen anzugehen und eine qualitativ hochwertige ärztliche Versorgung auch weiterhin sicherzustellen." Für Gespräche mit Gesundheitsminister Lauterbach stünden alle vier unterzeichnenden Verbände jederzeit zur Verfügung.

 

 

Reinhardt will ins Kanzleramt

Details
Erstellt: 08. Mai 2024

Mainz (pag) – Ein Personalbemessungssystem muss her. Die Entbudgetierung muss auch für Fachärzte kommen. Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) muss endlich grunderneuert werden. Diese Forderungen richtet Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt in seiner Eröffnungsrede auf dem 128. Deutschen Ärztetag an Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD). Und dieser macht durchaus Zusagen.

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Krankenhaus-Regierungskommission: „Generalüberholung“ für Gesundheitssystem

Details
Erstellt: 08. Mai 2024

Berlin (pag) – Ambulantisierung, Primärarztsystem, Abbau der doppelten Facharztschiene: Diese und andere Vorschläge macht die Krankenhaus-Regierungskommission in ihrer neuen Empfehlung „Überwindung der Sektorengrenzen des deutschen Gesundheitswesens“.

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