Berlin (pag) – Zunächst nur die Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen, Konzentration auf bereits existierende fallzahlunabhängige Finanzierungsinstrumente, Inflationsausgleich sowie eine rechtssichere und verlässliche Ausgestaltung der sektorenübergreifenden Einrichtungen: Mit diesen Vorschlägen zur Krankenhausreform treten entscheidende Akteure aus dem Gesundheitswesen in einem Schreiben an die Mitglieder des Bundestags heran.
Unterzeichner des Kompromisspapiers zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sind die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Marburger Bund und der Deutsche Pflegerat. Sie befürchten schwierige Verhandlungen mit den Bundesländern und im Vermittlungsausschuss. „Diese Ungewissheit über das Inkrafttreten einer Krankenhausreform noch in dieser Legislaturperiode besorgt uns sehr“, schreiben die Akteure.
Sie regen an, dass die Bundesregierung zunächst das Leistungsgruppen-Modell aus Nordrhein-Westfalen übernimmt. Mindestfallzahlen, weitere Leistungsgruppen oder Veränderungen bei den Strukturvorgaben für die Leistungsgruppen sollten erst ab 2027 in einer zweiten Entwicklungsphase gemeinsam mit den Ländern geprüft werden.
Dass die geplante Vorhaltevergütung trotzdem fallzahlabhängig ist, lehnen die Organisationen ab. Sie plädieren dafür, dass zunächst bereits etablierte fallzahlunabhängige Instrumente wie Sicherstellungs- oder Zentrumszuschläge angewandt werden. Eine umfassende Finanzierungsreform sollte erst nach Verabschiedung des KHVVG angegangen werden – gemeinsam mit der Selbstverwaltung.
Bei den im KHVVG geplanten sektorenübergreifenden Versorgern sehen die Autoren die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen noch nicht vollumfänglich gegeben. Sie setzen auf eine faire und bedarfsgerechte Ausgestaltung. Zur Unterstützung von in Not geratenen Krankenhäusern wünschen sich die Verbände außerdem einen Inflationsausgleich. Zudem müsse zügig eine Entbürokratisierung und Deregulierung erfolgen.
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