Berlin (pag) – Höchste Zeit für das Ende des Flickenteppichs aus 27 verschiedenen Ausbildungen in der Pflegeassistenz und -hilfe, drängt der BKK Dachverband zur Verbändeanhörung des Pflegeassistenzeinführungsgesetzes. Darin vorgesehen: ein bundeseinheitliches Berufsprofil für Pflegefachassistenz und attraktivere Ausbildungsbedingungen.

Dieses Ziel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesgesundheitsministeriums finden die Kassen an sich lobenswert. Dr. Carola Reimann Reimann, Chefin des AOK-Bundesverbandes, erklärt, das aktuelle Mosaik aus verschiedenen Ausbildungen passe nicht zur modernen Lebensrealität, in der Menschen während oder nach der Ausbildung in andere Bundesländer ziehen. Doch „zur Finanzierung der Ausbildungskosten sieht der Referentenentwurf vor, über 219 Millionen Euro pro Ausbildungsjahr auf die Gesetzlichen Krankenkassen und 14,6 Millionen auf die Soziale Pflegeversicherung abzuwälzen. Das lehnen wir ab“, moniert Reimann. In der Pflicht stünden „eindeutig und vollumfänglich die Länder“.

Auch Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbands, beschert die Finanzierung Bauchschmerzen: Die Ausbildung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und gehöre von allen finanziert, statt nur von Versicherten. Laut Entwurf „werden die Beitragszahlenden und Pflegebedürftigen zusätzlich nun auch mit den Kosten für die Ausbildung von Pflegeassistenzkräften belastet.“ Bereits im Koalitionsvertrag stehe das Versprechen, die Ausbildungsumlage aus den Eigenanteilen herauszunehmen. Das müsse endlich geschehen, empört sich Knieps.

Zentraler Punkt der Verbändeanhörung ist auch die Ausbildungsdauer, wobei die zwölfmonatige Option kaum auf Fans trifft. Auch die Diakonie Deutschland, der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege sowie der Deutsche Evangelische Krankenhausverband halten 18 Monate für essenziell. In einer gemeinsamer Stellungnahme erklären sie: „Die generalistische Ausrichtung und insbesondere der notwendige Kompetenzzuwachs lassen sich in einer zwölfmonatigen Ausbildung nicht ausreichend qualitätsgesichert umsetzen.“

 

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