Organspende-Skandal: KKH bekommt kein Geld zurück
Celle/Göttingen (pag) – Niederlage für die Kaufmännische Krankenkasse Hannover (KKH) im Göttinger Organspende-Skandal: Sie forderte vom Göttinger Universitätsklinikum rund 157.000 Euro für zwei Lebertransplantationen zurück. Der behandelnde Arzt hätte dafür gesorgt, dass die Patienten auf der Warteliste vorgerückt seien. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entscheidet aber zugunsten der Uniklinik (AZ: L 16/4 KR 506/19).