Bundessozialgericht weist Kassen in die Schranken
Kassel (pag) – Ultima ratio bei einer bariatrischen Operation bedeutet nicht, dass sämtliche konservative Therapieoptionen tatsächlich ausgeschöpft sein müssen, stellt das Bundessozialgericht (BSG) klar. Es genügt die begründete Annahme, dass die Ergebnisse der OP den anderen Behandlungen überlegen sind.