BDA - Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V. BDA - Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V.
  • facebook
  • youtube
  • xing
  • rss
  • DGAI
  • eng
  • my BDA

Sidebar

  • Aktuelles
    • 175 Jahre Anästhesie
      • Anästhesie-Show
        • Show - ungekürzt
        • Show - Zusammenfassung
        • Grußwort Jens Spahn
        • Grußwort Helge Braun
        • Show - Faszination Anästhesie
        • Show - Anästhesie gestern und heute
        • Show - Herausforderungen für Intensiv- und Notfallmedizin
        • Show - Anästhesisten in Schmerztherapie und Palliativmedizin
        • Show - Erinnerungen an alte Zeiten
        • Show - Zukunft und Erwartungen
        • Portrait Patientin Christine Sothmann
        • Meilensteine
        • Forschung in der Anästhesie
        • Zukunft der Anästhesie
      • digitaler Aktionskoffer
      • Filme-Podcasts
      • Pressemappe
    • BDA-Aktuelles
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungskalender
    • Zur Wahl gestellt
  • Wir über uns
    • Der Verband
      • About us
      • Geschäftsstelle
      • Satzung
      • Geschäftsordnungen
        • Kommissionen & Arbeitskreise
        • Landesverbände
        • DIVI-Delegierte
        • KONA
        • Verlautbarungen
      • Beitragsordnung
      • Wahlordnung
      • Ehrungen
      • Geschichte
    • Präsidium und Ausschuss
    • Landesverbände
    • Kommissionen
      • Arbeitsausschuss Bluttransfusion DGAI & BDA
      • Gebührenkommission
      • Gesundheitsschutz am anästhesiologischen Arbeitsplatz
      • Kommission Digitalisierung
      • Kommission Fortbildung AINSP
      • Kommission OP-Management
      • Kommission Personalmanagement
      • Kommission Weiterbildung
      • Kommission Wellbeing, Diversität und Chancengleichheit in der Anästhesiologie
      • Niedergelassene Anästhe- sisten (KONA)
    • Arbeitskreise
      • Gemeinsamer Arbeitskreis Anästhesie und Recht
      • Gemeinsamer Arbeitskreis Palliativmedizin
      • Interdisziplinärer Arbeitskreis Ophthalmoanästhesie
      • Interdisziplinärer Arbeitskreis Zahnärztliche Anästhesie (IAZA)
    • Foren
      • Vertragsärztliche Anästhesie
      • Forum Nachhaltigkeit in  der Anästhesiologie
      • Forum Anästhesistinnen im BDA
    • youngBDA
    • Die Mitgliedschaft
      • Mitgliederportal
      • Mitgliedsbeiträge
      • Jetzt Mitglied werden!
    • BDA-App
    • A&I Verbandszeitschrift
    • Links
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Haftungsausschluss
    • 175 Jahre
      • Filme 175 Jahre Anästhesie
    • EBA UEMS Vertretung
      • Unsere Vertretung im EBA
  • Fortbildung
    • Antibiotic-Stewardship (ABS)
    • CIRS-AINS Basis Schulung
    • Datenschutzschulungen
    • E-Learning
    • Hygienebeauftragte(r) Ärztin und Arzt
      • Anmeldebedingungen HBA
    • OP-Management ONLINE
      • Anmeldung 5. ONLINE OP-Management LIVE
    • OP-Management Präsenz
      • Anmeldung 52. OP-Management
    • "Recht am See 2024"
      • Veranstaltungen "Recht am See" Archiv
    • Webinarreihe "Recht - erklärt"
    • Regionaltagungen
  • Presse
    • Agenturmeldungen
    • BDA/DGAI in den Medien
    • Pressemitteilungen
    • YouTube Videos DGAI/BDA
    • Podcast
  • Projekte
    • Anästhesisten im Netz
    • Anästhesie in Entwicklungsländern
    • CIRS-AINS
      • CIRS-AINS Ambulant
      • CIRS-AINS Notfallmedizin
      • CIRS-AINS Plus
    • Ein Leben Retten
    • eGENA
      • Download und erste Schritte - PC und Tablets
      • Download und erste Schritte - Smartphones
      • eGENA an lokale Gegebenheiten anpassen
      • Wie soll eGENA verwendet werden?
      • eGENA - Empfehlungen: Die Evidenzbasis
      • Publikationen und Links
      • Schulungsunterlagen
      • Projektklinik werden
      • eGENA: The German digital cognitive aid for crisis management in anaesthesiology
      • FAQs
    • net-ra
    • Nachwuchsförderung
    • OrphanAnesthesia
    • Patienteninformation
    • Patientensicherheit-AINS
    • PSU Akut e.V. - HELPLINE
    • QUIPS
    • Weltanästhesietag
    • youngBDA
    • Zurück ins Leben
  • Recht & Versicherung
    • Rechtsabteilung
      • Rechtsabteilung
      • Jusletter
        • Aktueller Jahrgang
        • Archiv: Jahrgänge
        • Themenindex
      • Juristischer Notfallkoffer
      • Urteilssammlung
      • Publikationen (Auszug)
    • Webinarreihe "Recht - erklärt"
    • Versicherungsservice
      • Versicherungsreferat
      • Versicherungsportfolio / Angebotsanforderung
      • Rechtsschutzversicherung
        • BDA-Gruppenrechtsschutz
        • Anschluss-Rechtsschutz
      • Berufshaftpflicht
        • Rahmenvertrag Berufshaftpflicht
        • BDA-Haftpflicht für Gastarzttätigkeiten
        • BDA-Haftpflicht für Praxisvertretungen
      • Publikationen
    • Mutterschutz in der Anästhesiologie
      • Rechtliche Rahmenbedingungen
      • Praktische Umsetzung
      • Links / Materialsammlung
    • Empfehlungen Publikationen
      • Empfehlungen und Vereinbarungen
      • Leitlinien
      • Anästhesiekommentar zur GOÄ
      • Fachzeitschriften
      • Literaturrecherche
    • Gebührenfragen
      • Links
    • Krankenhausmanagement
    • Vertragsärztlicher Bereich
      • Qualitätsmanagement
      • Kommission niedergelassene Anästhesisten (KONA)
      • Forum vertragsärztliche Anästhesie
      • Ambulante Anästhesie
        • GFB - Facharztbriefe
      • CIRS-AINS Ambulant
  • Shop
    • AGBs
    • Bestellung Anästhesieausweise
    • Bestellung WB Anästhesiologie
    • Bestellung WB Intensivmedizin
    • Bestellung Gerätepass
    • Informationen zu Versandgebühren
    • Bestellangebot
    • Vorteilsshop
  • UKRAINE
    • Informationen der Verbände / Pressemitteilungen
    • Rechtliche und finanzielle Informationen / юридична та фінансова інформація
    • Freiwilligenregister Ukraine
    • Spenden
    • Aktuelles aus der Ukraine
  • Covid-19
    • Rechtliche und finanzielle Informationen
    • Informationen der Verbände / Pressemitteilungen
    • Medizinische Informationen
    • Politische Informationen
    • Schulungsmaterial
    • Freiwilligenregister Ärzt*innen / Pflege – Deutsche Anästhesie hebt Ressourcen
    • YouTube Videos DGAI/BDA
  • Kontakt
  • Aktuelles
  • Wir über uns
  • Fortbildung
  • Presse
  • Projekte
  • Recht & Versicherung
  • Shop
  • UKRAINE
  • Covid-19
  • Kontakt
  1. Aktuelles

Aktuelles - Alle Mitteilungen

Lauterbach will liberaleres Transfusionsgesetz

Details
Erstellt: 18. Januar 2023

Berlin (pag) – Künftig dürfen auch Homo- und Bisexuelle sowie Transpersonen ohne Einschränkungen Blut spenden. Das plant Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD). Die Ampelfraktionen legen dafür einen Änderungsantrag vor, der ans geplante Gesetz zur Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) gehängt wird.

Weiterlesen ...

Urteil des Bundesgerichtshofs zu OLG Bremen - „Wohlüberlegte Entscheidung“ - veröffentlicht

Details
Erstellt: 17. Januar 2023

Mit dem BDAktuell JUS-Letter Juni 2022 hatten wir über das Urteil des OLG Bremen vom 25.11.2021 (Az. 5 U 63 /20) zur Bedenkzeit zwischen Risikoaufklärung und OP-Einwilligung berichtet. Der VI. Zivilsenat des BGH hat die OLG-Entscheidung in der Verhandlung vom 21.12.2022 aufgehoben und in den Leitsätzen des nun mit Gründen veröffentlichten Urteils festgestellt:

„a) In § 630e BGB sind die vom Senat entwickelten Grundsätze zur Selbstbestimmungsaufklärung kodifiziert worden. Diese Grundsätze gelten inhaltlich unverändert fort.
b) § 630e Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB nimmt die bisherige Rechtsprechung auf, der zufolge der Patient vor dem beabsichtigten Eingriff so rechtzeitig aufgeklärt werden muss, dass er durch hinreichende Abwägung der für und gegen den Eingriff sprechenden Gründe seine Entscheidungsfreiheit und damit sein Selbstbestimmungsrecht in angemessener Weise wahrnehmen kann. Die Bestimmung sieht keine vor der Einwilligung einzuhaltende "Sperrfrist" vor, deren Nichteinhaltung zur Unwirksamkeit der Einwilligung führen würde; sie enthält kein Erfordernis, wonach zwischen Aufklärung und Einwilligung ein bestimmter Zeitraum liegen müsste.
c) Zu welchem konkreten Zeitpunkt ein Patient nach ordnungsgemäßer - insbesondere rechtzeitiger - Aufklärung seine Entscheidung über die Erteilung oder Versagung seiner Einwilligung trifft, ist seine Sache. Sieht er sich bereits nach dem Aufklärungsgespräch zu einer wohlüberlegten Entscheidung in der Lage, ist es sein gutes Recht, die Einwilligung sofort zu erteilen. Wünscht er dagegen noch eine Bedenkzeit, so kann von ihm grundsätzlich erwartet werden, dass er dies gegenüber dem Arzt zum Ausdruck bringt und von der Erteilung einer - etwa im Anschluss an das Gespräch erbetenen - Einwilligung zunächst absieht. Eine andere Beurteilung ist - sofern medizinisch vertretbar - allerdings dann geboten, wenn für den Arzt erkennbare konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der Patient noch Zeit für seine Entscheidung benötigt.
d) Die Einwilligung in den ärztlichen Eingriff ist kein Rechtsgeschäft, sondern eine Gestattung oder Ermächtigung zur Vornahme tatsächlicher Handlungen, die in den Rechtskreis des Gestattenden eingreifen. Sie kann sich konkludent aus den Umständen und dem gesamten Verhalten des Patienten ergeben.“

Das Urteil mit Gründen finden Sie in der Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofs unter www.bundesgerichtshof.de.

 

"Ohne Anästhesie ist keine Operation möglich!" - Anästhesisten kritisieren Reformentwurf zur Vergütung ambulanter Leistungen

Details
Erstellt: 12. Januar 2023

Nürnberg.

Bei der Förderung ambulanter Operationen vergessen worden

- Narkoseärzte haben zentrale Rolle bei Planung und Ausführung von Operationen

- Großer Unmut unter den Mitgliedern

In Zukunft sollen in Deutschland mehr Patienten ambulant operiert werden: Morgens zur Operation in die Arztpraxis oder ins Krankenhaus, abends wieder zu Hause im eigenen Bett, weitere Versorgung per Telefon und durch ambulante Arztbesuche. Stichwort: "Ambulantisierung". Das spart Kosten, entlastet die Krankenhäuser und schont das Personal im Gesundheitswesen. So will es auch Bundesgesundheitsminister Lauterbach, der zu diesem Thema eine Regierungskommission eingesetzt hat.

KBV und GKV geben Richtung vor, ohne an Anästhesisten zu denken

Einflussreiche Institutionen wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wollen in der Diskussion die Richtung vorgeben. Sie sprechen sich für die Förderung des ambulanten Operierens aus, haben in dem Konzept offenbar aber entscheidende Partner vergessen oder gar überhört: Nämlich die Anästhesisten, die viele Operationen erst möglich machen, die Sicherheit der gemeinsamen Patienten garantieren, ihnen Schmerzen nehmen und bei Bedarf in einen tiefen Schlaf versetzen. Denn die zusätzliche, finanzielle Förderung kommt nur den Operateuren zugute, nicht aber den Narkoseärzten. Sie werden nicht als eigenständiges Fachgebiet gesehen, sondern nur als "Strukturvoraussetzung" und "Querschnittsfach", aus denen zugearbeitet wird. So steht es in den Reformkonzepten der Bundesregierung zur Förderung der ambulanten Leistungserbringung und Umstrukturierung der stationären Vergütung. Das ist für die bundesdeutschen Anästhesisten inakzeptabel.

"An Ignoranz nicht zu überbieten"

Der Vizepräsident des "Berufsverbandes Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten" (BDA), Dr. Frank Vescia, kritisiert: "Wenn KBV und GKV-Spitzenverband jetzt 60 Millionen Euro für die Förderung der ambulanten Erbringung bestimmter Eingriffe ausgeben, ohne die Anästhesie auch nur zu erwähnen, geschweige denn, zu beteiligen, ist das an Ignoranz gegenüber unseren Kolleginnen und Kollegen nicht zu überbieten! Keine Operation läuft ohne Anästhesie! Das sollte allen bewusst sein!"

Anteil ambulanter Operationen nimmt zu

In Deutschland werden pro Jahr schätzungsweise 20 Millionen Operationen mit jeweils passender Narkose durchgeführt. Der Anteil der Patienten, die sich ambulant operieren lassen, nimmt immer weiter zu. Ob ein Eingriff ambulant oder stationär durchgeführt wird, hängt dabei auch wesentlich von der Einschätzung der Anästhesistin oder des Anästhesisten ab: Während jüngere, gesunde Patienten in der Regel problemlos ambulant operiert werden können, ist es bei älteren oder krankeren Menschen manchmal besser, eine Operation im Krankenhaus vorzusehen. Außerdem übernehmen die Anästhesisten oft bei Operationen die Planung, Umsetzung und Nachbetreuung der Patienten.

"Enormer Unmut unter Anästhesistinnen und Anästhesisten"

Seit Jahresbeginn werden niedergelassenen Ärzten laut EBM Zuschläge gezahlt, wenn bestimmte Eingriffe ambulant durchgeführt werden. Allerdings können diese Zuschläge nur von den Operateuren abgerechnet werden. Die Anästhesisten werden nicht beteiligt und gehen leer aus. Der Vertreter der ambulant tätigen Anästhesistinnen und Anästhesisten im BDA, Jörg Karst, ärgert das sehr: "Selbstverständlich hatten wir gegenüber der KBV klar und eindeutig die Förderung der Anästhesie gefordert. Dass wir jetzt übergangen werden, führt selbstverständlich zu enormem Unmut unter unseren Mitgliedern!" Sollte es so bleiben, dass die Anästhesie in den Reformschritten nicht berücksichtigt werde, müsse man sich seitens der Narkoseärzte Konsequenzen überlegen.

Der Leiter des Referates Gesundheitspolitik des BDA, Dr. Markus Stolaczyk, fügt hinzu: "Man fühlt sich inzwischen an Zeiten im 20. Jahrhundert erinnert, als mit Ignoranz nachweislich die Entwicklung unseres Faches behindert wurde." Wenn diese Reformkonzepte an den Anästhesisten vorbeiliefen, seien die Pläne zum Scheitern verurteilt!

Pressekontakt:

Medienbetreuung
"Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin"
(DGAI) /
"Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten" (BDA)
Neuwieder Straße 9
90411 Nürnberg
Telefon: 0911 93378-33

E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet:
www.dgai.de
www.bda.de

 

Neue GOÄ - Testabrechnungen sorgen für dicke Luft

Details
Erstellt: 11. Januar 2023

Am Freitag wurde bekannt, dass die Bundesärztekammer (BÄK) die neue GOÄ – komplett mit Preisschildern – in Richtung Bundesgesundheitsministerium geschickt hat. Dass die Kammer dabei die letzten Verhandlungen mit dem PKV-Verband nicht abwartet, liegt offenbar nicht nur an den entsprechenden Beschlüssen des Ärztetages.
Die GOÄ-Testabrechnungen will die BÄK noch im Januar mit den Fachverbänden besprechen.

Insgesamt 5.595 Gebührenordnungsziffern sind in der neuen GOÄ zu finden. Das Machwerk gemeinsam mit zahlreichen Fachverbänden auf den Weg zu bringen, war ein Kraftakt für die Bundesärztekammer. Seit der Paragrafenteil und die umfangreichen Leistungsbeschreibungen fertiggestellt sind, heißt es, dass „nur noch“ die Preisschilder mit dem PKV-Verband verhandelt werden müssten. Bereits im vergangenen Sommer betonte PKV-Verbandschef Ralf Karntak, dass es bei den meisten Ziffern Vorschläge gebe, bei denen man „relativ dicht beieinander“ sei. Doch offenbar ist das letzte Stück des Weges schwer – und bei einigen Leistungsziffern keine Einigung in Sicht. Die GOÄneu steckt seit Monaten an diesem Punkt fest.
Die Delegierten des Deutschen Ärztetages hatten im Mai in Bremen aber deutlich gemacht, dass ihre Geduld endlich ist: Im Beschluss Ic - 137 „Gebührenordnung für Ärzte jetzt umsetzen“ geben sie der Spitze der Bundesärztekammer den Auftrag, die neue GOÄ zum Jahresende an Lauterbach zu schicken. Als Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung PKV betont die BÄK bei der Übersendung an das Ministerium nun, dass das Novellierungsverfahren jetzt eingeleitet werden müsse, „um Verzögerungen zu vermeiden“.

Verzögerungen befürchten einige Insider nämlich, da sich die Gespräche zwischen BÄK und PKV um die Preise angesichts der Ergebnisse des vereinbarten Testbetriebs offenbar verkomplizieren. Zur Erinnerung: Die Kammer pocht darauf, dass alle Preise und eigenen Zahlen sauber betriebswirtschaftlich kalkuliert seien. Um letzte Zweifel zu zerstreuen, vereinbarten beide Seiten einen Testlauf: Seit Oktober 2022 wurden 1.500 Rechnungen aus dem Jahr 2021 – zum Abgleich jeweils durch die privatärztlichen Verrechnungsstellen als auch durch PKV-Mitgliedsunternehmen und Vertreter der Beihilfe – in die neue Gebührenordnung übersetzt und bewertet. „Dieser Testbetrieb dient dazu, die Auswirkungen der neuen GOÄ auf die Ausgabenentwicklung abschätzen zu können“, heißt es dazu aus der BÄK.
Doch was die Kostenträger beim Vergleich der neuen und alten Gebührenordnung bislang entdeckten, scheint ihnen wenig zu gefallen. Dies legt ein Schreiben des Berufsverbandes der Anästhesisten (BDA) vom Dezember nahe, das dem änd vorliegt. Der Verband beschwert sich darin, seitens der PKV „im Rahmen des sog. Pretests (…) zum wiederholten Male mit nicht nachvollziehbaren und falschen Berechnungen bezüglich der anästhesiologischen Leistungskomplexe mit angeblich exorbitanten Steigerungsraten konfrontiert“ worden zu sein. Aufgrund eigener Datenanalysen ließen sich diese nicht nachvollziehbaren Berechnungen des PKV-Verbandes widerlegen.

Der BDA betrachte es laut Schreiben „mittlerweile als Affront“, von immer wieder unterschiedlichen Vertretern der privaten Krankenversicherer mit redundanten und grob fehlerhaften Annahmen konfrontiert zu werden. „Die Selektion einzelner exotischer oder grob falsch berechneter Fallkonstellationen, die stoische Nichtberücksichtigung komplexierter Einzelleistungen und die Verweigerung einer Diskussion über betriebswirtschaftliche Grundlagen muss entweder als unseriöses Verhandlungskalkül oder als Ausdruck fehlender Kompetenz bezüglich des Versorgungsgeschehens, der medizinischen und der betriebswirtschaftlichen Grundlagen gewertet werden“, lautet das düstere Fazit des Verbandes.

Um die Blockadehaltung der Vertreter der PKV zu beenden, könne als Conclusio nur von der Bundesärztekammer gefordert werden, „den von der Ärzteschaft inhaltlich und betriebswirtschaftlich erarbeiteten Entwurf einer neuen GOÄ an das BMG zu übermitteln“. Der BDA sei nicht mehr bereit Ressourcen für ein offensichtlich zum Scheitern verurteiltes „Konsensprojekt“ aufzuwenden.
Neben dem Auftrag das Ärztetages also ein zweiter Grund für die BÄK, den arzteigenen Vorschlag direkt an Lauterbach zu schicken. Über die Ergebnisse der GOÄneu-Tests und den aktuellen Verhandlungsstand will die Kammer mit den ärztlichen Berufsverbänden und Fachgesellschaften noch im Januar diskutieren.

 

 

Kliniken: Insolvenzangst, Investitionsstau, Personalmangel

Details
Erstellt: 04. Januar 2023

Berlin (pag) – Das aktuelle Krankenhaus-Barometer zeigt nach unten. Insolvenzangst, Investitionsstau und Personalmangel hängen wie ein Damoklesschwert über den Kliniken der Bundesrepublik, zeigt die aktuelle Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) zur wirtschaftlichen Lage der Einrichtungen.

Weiterlesen ...

Seite 87 von 228
  • Start
  • Zurück
  • 82
  • 83
  • 84
  • 85
  • 86
  • 87
  • 88
  • 89
  • 90
  • 91
  • Weiter
  • Ende
  • 175 Jahre Anästhesie
  • BDA-Aktuelles
  • Stellenmarkt
  • Veranstaltungskalender
  • Zur Wahl gestellt

Impressum |  Kontakt  |  Datenschutz |  Haftungsausschluss